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Änderung § 8 PFAV vom 17.12.2024

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§ 8 PFAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2024 geltenden Fassung
§ 8 PFAV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414

(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Formgebundene Erläuterungen


Pensionsfonds haben folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:

(Text alte Fassung)

1. Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 801,

2. Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Nachweisung 802,

3. Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Nachweisung 803,

4. kongruente Bedeckung gemäß Nachweisung 804,

5. Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Nachweisung 811,

6. Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Nachweisung 820,

7. Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Nachweisung 830,

8. Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Nachweisung 842,

9. Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Nachweisung 850.

(Text neue Fassung)

1. Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Formular F.801.01,

2. Gliederung der in bestimmten Aufwandsposten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Aufwendungen nach Aufwandsarten gemäß Formular F.802.01,

3. Sicherungsvermögen und restliches Vermögen gemäß Formular F.803.01,

4. kongruente Bedeckung gemäß Formular F.804.01,

5. Erträge aus und Aufwendungen für Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Formular F.811.01,

6. Kapitalanlagen und Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitgebern sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern gemäß Formular F.820.01,

7. Bewegung des Bestandes an Versorgungsberechtigten gemäß Formular F.830.01,

8. Angaben über das ausländische Pensionsfondsgeschäft, gesondert für jeden anderen Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Formular F.842.01,

9. Angaben zu dem in Rückversicherung gegebenen Pensionsfondsgeschäft gemäß Formular F.850.01.