interne Verweise§ 14 PFAV Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 17.12.2024) ... sind im Rahmen des versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 im Einzelnen herzuleiten. Die Mindestzuführung zur Rückstellung für ... Beträge sind im Rahmen des versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 im Einzelnen herzuleiten. Ist vertraglich vereinbart, dass die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBetriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 3 7. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung ... durch die Wörter „Formulare F.820.01 und F.830.01" ersetzt. 8. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Spalte SP0030" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „ § 10 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „ § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... Zeile ZE1340 Spalte SP0030" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „ § 10 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „ § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. d) In Absatz 6 werden die Wörter „Formblatt 810 ... 4 wird aufgehoben. 18. In § 42 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „ § 10 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. ... 2 werden die Wörter „§ 10 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „ § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 19. Dem § 43 werden die folgenden §§ 42a bis 42e ...
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