interne Verweise§ 7 GewStG Gewerbeertrag (vom 06.12.2024) ... aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum ( § 14 ) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die ...
§ 10 GewStG Maßgebender Gewerbeertrag ... der in dem Erhebungszeitraum bezogen worden ist, für den der Steuermessbetrag (§ 14 ) festgesetzt wird. (2) Weicht bei Unternehmen, die Bücher nach den Vorschriften ...
§ 16 GewStG Hebesatz (vom 25.12.2008) ... Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags ( § 14 ) mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde ...
§ 19 GewStG Vorauszahlungen (vom 31.07.2014) ... kann die Vorauszahlungen der Steuer anpassen, die sich für den Erhebungszeitraum (§ 14 ) voraussichtlich ergeben wird. Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den ...
§ 29 GewStG Zerlegungsmaßstab (vom 06.12.2024) ... Betriebsstätten der beteiligten Gemeinden (§ 28) während des Erhebungszeitraums ( § 14 ) erzielt oder gezahlt worden sind. (3) Bei Ermittlung der Verhältniszahlen sind ...
Zitat in folgenden NormenEinkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 35 EStG (vom 01.07.2020) ... Vierfache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 2 Satz ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 4 UntStRÄndG Änderung des Gewerbesteuergesetzes ... folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 , 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17" ersetzt. 2. In ... 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17" ersetzt. 2. In § 36 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz ...
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1202/v17237.htm