interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
V. v. 02.05.2019 BGBl. I S. 547
Artikel 1 3. TabakerzVÄndV Änderung der Tabakerzeugnisverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Ausgabestelle". b) Nach der ... geändert: a) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Ausgabestelle". b) Nach der Angabe zu § 19 werden die folgenden Angaben ... gefasst: „§ 19 Ausgabestelle". b) Nach der Angabe zu § 19 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 19a Allgemeines Verfahren ... § 19e Unabhängiger Anbieter". 2. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Ausgabestelle (1) Ausgabestelle ... Anbieter". 2. § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Ausgabestelle (1) Ausgabestelle nach § 7a Absatz 1 des Tabakerzeugnisgesetzes ist ... den Inhabern erster Verkaufsstellen, im Einzelnen auszuüben sind." 3. Nach § 19 werden folgende §§ 19a bis 19e eingefügt: „§ 19a Allgemeines ...
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