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§ 4 - Dachdeckerausbildungsverordnung (DachAusbV)
V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 994 (Nr. 20)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-122 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-122 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
- a)
- Dachdeckungstechnik,
- b)
- Abdichtungstechnik,
- c)
- Außenwandbekleidungstechnik,
- d)
- Energietechnik an Dach und Wand oder
- e)
- Reetdachtechnik und
- 3.
- schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 2.
- Auswählen, Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 3.
- Durchführen von Messungen und Anwenden von Ergebnissen,
- 4.
- Herstellen von Schornsteinköpfen,
- 5.
- Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
- 6.
- Durchführen von zusätzlichen regensichernden Maßnahmen bei Dachdeckungen,
- 7.
- Durchführen von energetischen Maßnahmen an Dach und Wand,
- 8.
- Decken von Dach- und Wandflächen,
- 9.
- Bekleiden von Wandflächen,
- 10.
- Abdichten von Dachflächen und Bauwerken,
- 11.
- Herstellen von An- und Abschlüssen,
- 12.
- Anbringen und Einbauen von Bestandteilen von äußeren Blitzschutzanlagen,
- 13.
- Montieren und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern,
- 14.
- Montieren und Einbauen von Einbauteilen,
- 15.
- Einbauen von elektrischen Komponenten und Herstellen von elektrischen Anschlüssen mittels Steckverbindungen,
- 16.
- Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen für hinterlüftete Außenwandbekleidungen,
- 17.
- Anfertigen und Einbauen von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser und
- 18.
- Instandhalten von Dach- und Wandflächen sowie Durchführen von Demontagearbeiten.
(3) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
- kundenorientierte Kommunikation,
- 7.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 8.
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 9.
- Umgehen mit Gefahr- und Werkstoffen und
- 10.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(4) In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kennnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus den Abschnitten B bis F der Anlage.
Zitierungen von § 4 DachAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DachAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DachAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage DachAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin
... Sichern und Räumen von Baustellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Eignung der Verkehrswege beurteilen und Maßnah- men zur ... Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Bau- und Bauhilfsstoffe ermitteln, anfordern, trans- ... Durchführen von Messungen und Anwenden von Ergebnissen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Messgeräte, insbesondere Gliedermaßstäbe, Band- ... 4 Herstellen von Schornsteinköpfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Mörtelgruppen nach Verwendungszweck unterschei- den ... von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Holz und Holzwerkstoffe nach dem Verwendungs- zweck ... von zusätzlichen regensichernden Maßnahmen bei Dachdeckungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen ... von energetischen Maßnahmen an Dach und Wand (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Dämmstoffe nach Eigenschaften, Verlegesystemen und ... 8 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Deckwerkstoffe, insbesondere Schiefer, Dachplatten, ... 9 Bekleiden von Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) klein- und großformatige Bekleidungswerkstoffe, ins- ... Abdichten von Dachflächen und Bauwerken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Abdichtungsstoffe, insbesondere aus Kunststoffen und ... 11 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) traufseitige, seitliche und firstseitige Anschlüsse bei ... und Einbauen von Bestandteilen von äußeren Blitzschutzanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Fangeinrichtungen und Ableitungen für den äußeren ... und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Energiegewinnungsflächen von Energiesammlern und ... 14 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Montage von Einbauteilen vorbereiten b) Belichtungselemente ... Herstellen von elektrischen Anschlüssen mittels Steckverbindungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 15) a) Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anla- ... für hinterlüftete Außenwandbekleidungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 16) a) Aufbau von Unterkonstruktionen entsprechend der ... und Einbauen von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser (§ 4 Absatz 2 Nummer 17) a) Komponenten von Anlagen zur Ableitung von Nieder- ... und Wandflächen sowie Durchführen von Demontagearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 18) a) bestehende Sicherheitseinrichtungen auf Funktion ... 1 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Deckwerkstoffe unter Berücksichtigung der Deckart ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) traufseitige Anschlüsse bei profilierten Dachdeckun- ... 3 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Dachöffnungen für den Einbau von Belichtungsele- ... 1 Abdichten von Dachflächen und Bauwerken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Abdichtungsstoffe unter Berücksichtigung des Ver- ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Anschlüsse bei Dachabdichtungen herstellen, insbe- ... 3 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Dachöffnungen für den Einbau von Belichtungsele- ... für hinterlüftete Außenwand- bekleidungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 16) a) Halterungen für Unterkonstruktionen aus Metallprofi- ... 2 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Befestigungsmittel unter Berücksichtigung der ... 3 Bekleiden von Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Befestigungsmittel unter Berücksichtigung des Be- ... 4 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Unterkonstruktionen hinsichtlich der Wanddurchdrin- gungen, ... 5 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Profile zum Schutz von Zu- und Abluftöffnungen, ins- ... und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Kleinwindkraftanlagen unterscheiden b) Vorbereiten der ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Anschlüsse bei Kabel- und Rohrdurchführungen ... 1 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Deckwerkstoffe, insbesondere Reet, auf Verwendbar- keit ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) traufseitige Anschlüsse herstellen, insbesondere aus ... 3 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Dachöffnungen für den Einbau von Belichtungsele- ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... 5 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien des ... 6 Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum ... 7 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen b) ... und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische ... 9 Umgehen mit Gefahr- und Werkstoffen (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) a) Gefahrstoffe erkennen und unterscheiden b) berufsspezifische ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) a) Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität ...
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