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§ 4 - Dachdeckerausbildungsverordnung (DachAusbV)

V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 994 (Nr. 20)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-122 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild



(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt

a)
Dachdeckungstechnik,

b)
Abdichtungstechnik,

c)
Außenwandbekleidungstechnik,

d)
Energietechnik an Dach und Wand oder

e)
Reetdachtechnik und

3.
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,

2.
Auswählen, Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,

3.
Durchführen von Messungen und Anwenden von Ergebnissen,

4.
Herstellen von Schornsteinköpfen,

5.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,

6.
Durchführen von zusätzlichen regensichernden Maßnahmen bei Dachdeckungen,

7.
Durchführen von energetischen Maßnahmen an Dach und Wand,

8.
Decken von Dach- und Wandflächen,

9.
Bekleiden von Wandflächen,

10.
Abdichten von Dachflächen und Bauwerken,

11.
Herstellen von An- und Abschlüssen,

12.
Anbringen und Einbauen von Bestandteilen von äußeren Blitzschutzanlagen,

13.
Montieren und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern,

14.
Montieren und Einbauen von Einbauteilen,

15.
Einbauen von elektrischen Komponenten und Herstellen von elektrischen Anschlüssen mittels Steckverbindungen,

16.
Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen für hinterlüftete Außenwandbekleidungen,

17.
Anfertigen und Einbauen von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser und

18.
Instandhalten von Dach- und Wandflächen sowie Durchführen von Demontagearbeiten.

(3) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
betriebliche und technische Kommunikation,

6.
kundenorientierte Kommunikation,

7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

8.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,

9.
Umgehen mit Gefahr- und Werkstoffen und

10.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

(4) In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kennnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus den Abschnitten B bis F der Anlage.



 

Zitierungen von § 4 DachAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 DachAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DachAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage DachAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin
... Sichern und Räumen von Baustellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Eignung der Verkehrswege beurteilen und Maßnah- men zur ... Prüfen, Lagern und Bearbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Bau- und Bauhilfsstoffe ermitteln, anfordern, trans-  ... Durchführen von Messungen und Anwenden von Ergebnissen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Messgeräte, insbesondere Gliedermaßstäbe, Band-  ... 4 Herstellen von Schornsteinköpfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Mörtelgruppen nach Verwendungszweck unterschei- den  ... von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Holz und Holzwerkstoffe nach dem Verwendungs- zweck ... von zusätzlichen regensichernden Maßnahmen bei Dachdeckungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen  ... von energetischen Maßnahmen an Dach und Wand (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Dämmstoffe nach Eigenschaften, Verlegesystemen und ... 8 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Deckwerkstoffe, insbesondere Schiefer, Dachplatten,  ... 9 Bekleiden von Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) klein- und großformatige Bekleidungswerkstoffe, ins-  ... Abdichten von Dachflächen und Bauwerken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Abdichtungsstoffe, insbesondere aus Kunststoffen und ... 11 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) traufseitige, seitliche und firstseitige Anschlüsse bei  ... und Einbauen von Bestandteilen von äußeren Blitzschutzanlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Fangeinrichtungen und Ableitungen für den äußeren ... und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Energiegewinnungsflächen von Energiesammlern und ... 14 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Montage von Einbauteilen vorbereiten b) Belichtungselemente ... Herstellen von elektrischen Anschlüssen mittels Steckverbindungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 15) a) Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anla-  ... für hinterlüftete Außenwandbekleidungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 16) a) Aufbau von Unterkonstruktionen entsprechend der  ... und Einbauen von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser (§ 4 Absatz 2 Nummer 17) a) Komponenten von Anlagen zur Ableitung von Nieder-  ... und Wandflächen sowie Durchführen von Demontagearbeiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 18) a) bestehende Sicherheitseinrichtungen auf Funktion  ... 1 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Deckwerkstoffe unter Berücksichtigung der Deckart  ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) traufseitige Anschlüsse bei profilierten Dachdeckun-  ... 3 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Dachöffnungen für den Einbau von Belichtungsele-  ... 1 Abdichten von Dachflächen und Bauwerken (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Abdichtungsstoffe unter Berücksichtigung des Ver-  ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Anschlüsse bei Dachabdichtungen herstellen, insbe-  ... 3 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Dachöffnungen für den Einbau von Belichtungsele-  ... für hinterlüftete Außenwand- bekleidungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 16) a) Halterungen für Unterkonstruktionen aus Metallprofi-  ... 2 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Befestigungsmittel unter Berücksichtigung der  ... 3 Bekleiden von Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Befestigungsmittel unter Berücksichtigung des Be-  ... 4 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Unterkonstruktionen hinsichtlich der Wanddurchdrin- gungen, ... 5 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Profile zum Schutz von Zu- und Abluftöffnungen, ins-  ... und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Kleinwindkraftanlagen unterscheiden b) Vorbereiten der ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Anschlüsse bei Kabel- und Rohrdurchführungen  ... 1 Decken von Dach- und Wandflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Deckwerkstoffe, insbesondere Reet, auf Verwendbar- keit ... 2 Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) traufseitige Anschlüsse herstellen, insbesondere aus  ... 3 Montieren und Einbauen von Einbauteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Dachöffnungen für den Einbau von Belichtungsele-  ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins-  ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-  ... Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... 5 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien des ... 6 Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum ... 7 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen b) ... und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische  ... 9 Umgehen mit Gefahr- und Werkstoffen (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) a) Gefahrstoffe erkennen und unterscheiden b) berufsspezifische ... von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) a) Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität  ...