§ 26 Datenverarbeitung
(1) Das Bundesamt verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Koordinierungs- und Durchführungsaufgaben folgende teilnehmerbezogene Daten:
- 1.
- Namen, Vornamen,
- 2.
- Geburtsdatum,
- 3.
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
- 4.
- Staatsangehörigkeiten,
- 5.
- Kundennummer der Jobcenter nach § 51a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder der Bundesagentur für Arbeit,
- 6.
- Aufenthaltsstatus,
- 7.
- Geschlecht,
- 8.
- Angaben zum Bildungsstand, zur beruflichen Qualifikation, zum Vorliegen einer Beschäftigung, und Angaben dazu, ob die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 vorliegen
- 9.
- Angaben zum Sprachstand nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und
- 10.
- die die Teilnahmeberechtigung erteilende Stelle.
(2) Die Kursträger übermitteln dem Bundesamt die in Absatz 1 genannten Daten nach dessen Vorgaben.
(3) Die personenbezogenen Daten nach Absatz 1 sind nach spätestens fünf Jahren zu löschen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung
V. v. 14.03.2017 BGBl. I S. 481
Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 3 AZRWEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... Absatz 3 Satz 1, die Art des Kurses nach § 12 Absatz 1 oder § 13 Absatz 1 sowie die nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 7, 9 und 10 der Deutschsprachförderverordnung übermittelten Daten an staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen und andere ...
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