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Artikel 1 - Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (23. BWahlGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 4 Satz 2 wird nach dem Wort „veröffentlicht" das Wort „ihn" durch die Wörter „einen Hinweis auf die Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache" ersetzt.
- 2.
- In § 17 Absatz 1 Satz 4 werden das Wort „den" sowie die Wörter „entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze" gestrichen.
- 3.
- Die Anlage zu § 2 Absatz 2 erhält die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
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Zitierungen von Artikel 1 Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 23. BWahlGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
23. BWahlGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
B. v. 30.08.2017 BGBl. I S. 3339
Bekanntmachung WhlKrBek2017
... Abgrenzung des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen ...
Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 4 BGVerhG Änderung des Bundeswahlgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1062 ) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Sie dürfen ...
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