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§ 4 - Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerausbildungsverordnung (RSMAusbV)
V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1123 (Nr. 22)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-124 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-124 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Arbeitsschritte vorbereiten,
- 2.
- Arbeitsabläufe kundenorientiert gestalten,
- 3.
- qualitätssichernde Maßnahmen durchführen,
- 4.
- Arbeitsplätze einrichten, sichern und räumen,
- 5.
- Bauteile und Baugruppen herstellen,
- 6.
- Rollpanzer und Behänge aus Halbzeugen herstellen,
- 7.
- Rollabschlüsse aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren,
- 8.
- zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse montieren,
- 9.
- alleinige Abschlüsse montieren,
- 10.
- Rollladen- und Fensterkombinationen herstellen und montieren,
- 11.
- Automatisierungs- und Steuerungskomponenten montieren und programmieren,
- 12.
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen sowie
- 13.
- Leistungen übergeben und Kundengespräche führen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 4.
- Umweltschutz.
Zitierungen von § 4 RSMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RSMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RSMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage RSMAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und zur Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
... 4 1 Arbeitsschritte vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen und ... 2 Arbeitsabläufe kundenorien- tiert gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kom- ... Maßnah- men durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnah- ... einrichten, sichern und räumen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) persönliche Schutzausrüstungen auswählen und ver- ... 5 Bauteile und Baugruppen herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Werkstoffe, insbesondere Hölzer, Kunststoffe, Metalle, ... und Behänge aus Halbzeugen herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Rollpanzer und Behänge, insbesondere für Rollläden, ... aus Halbzeugen, Bauteilen und Baugruppen herstellen und montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Rollabschlüsse, insbesondere Rollläden und Marki- ... nicht rollbare Abschlüsse montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) zusätzliche, nicht rollbare Abschlüsse, insbesondere ... 9 Alleinige Abschlüsse montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) alleinige Abschlüsse einer begeh- oder befahrbaren ... und Fenster- kombinationen herstellen und montieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Rollladen- und Fensterkombinationen nach Bauarten und ... und Steuerungskomponenten montieren und programmieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Komponenten und Systeme zur Ansteuerung von Antrieben und ... und Instand- setzungsarbeiten durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Wartungsarbeiten entsprechend den Wartungsinter- vallen ... übergeben und Kundengespräche führen (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Kundengespräche führen, insbesondere zur Über- ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...
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