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Zitierungen von § 1 EnSTransV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EnSTransV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnSTransV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 EnSTransV Grundsätze (vom 01.01.2024)
... Begünstigten nach § 2 Absatz 6, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. 10.000 Euro beträgt bei in der Primärerzeugung ... Begünstigten nach § 2 Absatz 7, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 3. 100.000 Euro in den sonstigen Fällen beträgt. ... Nummer 1, 3 und 5 bis 7 sowie 3. die weiteren Angaben, die von der Kommission in den in § 1 Absatz 1 zitierten Rechtsakten aufgeführt sind. (5) Eine Veröffentlichung nach Absatz ... 1 mehr als 10.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. bei Begünstigten nach Absatz 1 Nummer 2 mehr als 10.000 Euro ... 2 mehr als 10.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 3. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die ... 3. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 4. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die ... 4. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 gewährt wird. (6) Die Veröffentlichung nach Absatz 5 erfolgt jeweils ...
§ 8 EnSTransV Verarbeitung der erhobenen Daten (vom 25.05.2018)
... Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 kann die Zollverwaltung die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten verarbeiten. ...
§ 9 EnSTransV Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich (vom 01.01.2022)
... Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 übermittelt die Zollverwaltung die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten an die ...
§ 10 EnSTransV Datenübermittlung an die Kommission (vom 01.01.2022)
... Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 übermittelt die Generalzolldirektion die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten an die ...
§ 11 EnSTransV Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten
... berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Zur Erfüllung der Pflichten nach § 1 Absatz 1 werden die nach den §§ 3 bis 5 erhobenen Daten für zehn Jahre ab dem Tag ...
§ 12 EnSTransV Elektronische Datenbank (vom 01.07.2019)
... Für die Zwecke des § 1 Absatz 1 richtet die Generalzolldirektion eine Datenbank zur Erfassung der nach den §§ 3 bis 5 ... bis 5 erhobenen Daten ein. (2) Diese Datenbank hat die unionsrechtlichen Vorgaben nach § 1 Absatz 1 zu erfüllen und dient der Erhebung und der Verarbeitung von Daten mit dem Ziel einer ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Geltungszeitraum". 2. § 1 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „sowie" am Ende ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
V. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2242
Artikel 1 EnSTransVÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... 2019 (BGBl. I S. 856, 908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert: ... nach § 2 Absatz 6 und wenn die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. 60.000 Euro beträgt bei in der Primärerzeugung ... nach § 2 Absatz 7 und wenn die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird." b) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „mindestens" ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung sowie weiterer Verordnungen
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Artikel 1 EnSTransVuaÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... Begünstigten nach § 2 Absatz 6, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; b) 60.000 Euro beträgt bei in der Primärerzeugung ... Begünstigten nach § 2 Absatz 7, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. ab dem Kalenderjahr 2023 jeweils mehr als 100.000 Euro ... mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 oder Nummer 3 gewährt wird." 2. Die Absätze 5 und 6 werden wie folgt gefasst: ... a mehr als 30.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. bei Begünstigten nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ... b mehr als 60.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 3. mehr als 500.000 Euro beträgt, falls die ... 3. mehr als 500.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 4. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die ... 4. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 oder Nummer 3 gewährt wird. (6) Die Veröffentlichung nach Absatz 5 erfolgt jeweils ...
Artikel 2 EnSTransVuaÄndV Weitere Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
... Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Rechtsakte der Kommission hierzu sind insbesondere ... Begünstigten nach § 2 Absatz 6, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. 10.000 Euro beträgt bei in der Primärerzeugung ... Begünstigten nach § 2 Absatz 7, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 3. 100.000 Euro in den sonstigen Fällen ... 1 mehr als 10.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 2. bei Begünstigten nach Absatz 1 Nummer 2 mehr als 10.000 ... 2 mehr als 10.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 3. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die ... 3. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 gewährt wird; 4. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die ... 4. mehr als 100.000 Euro beträgt, falls die Steuerbegünstigung auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 gewährt wird. (6) Die Veröffentlichung nach Absatz 5 erfolgt jeweils ...
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