Auf Grund des §
23 Absatz 1 Satz 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
Diese Verordnung gilt für Anlagen im Sinne des §
3 Absatz 5 Nummer 1 und 3 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien geeignet sind und die einer Genehmigung nach §
4 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Sie regelt Anforderungen zum Schutz gegen Lärm an die Errichtung und den Betrieb der Anlagen im Hinblick auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2016.
(1) Anlagen nach §
1 sind so zu errichten und zu betreiben, dass bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien die Immissionsrichtwerte nach §
2 Absatz 2 der
Sportanlagenlärmschutzverordnung auch unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer solcher Anlagen nicht überschritten werden.
(2) Im Übrigen gelten für Anlagen nach §
1 der §
1 Absatz 3, der §
2 Absatz 4 bis 7, die §§
3 und
4, der §
5 Absatz 1, 2 und 5 sowie die §§
6 und
7 der
Sportanlagenlärmschutzverordnung entsprechend. Bei der Festsetzung von Betriebszeiten entsprechend §
5 Absatz 2 der
Sportanlagenlärmschutzverordnung sind der Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2016 gegeneinander abzuwägen. Die Zulassung von Ausnahmen entsprechend §
6 der
Sportanlagenlärmschutzverordnung, einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit, ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Europameisterschaft 2016 direkt übertragen werden.
Abweichende Vorschriften der Länder gehen den vorstehenden Regelungen vor.
Diese Verordnung tritt am 18. Mai 2016 in Kraft und am 31. Juli 2016 außer Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Barbara Hendricks