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§ 93 - Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)

Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.06.2016; FNA: 440-18 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen



Verwertungsgesellschaften können die Schiedsstelle anrufen, um eine selbständige empirische Untersuchung zur Ermittlung der nach § 54a Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes maßgeblichen Nutzung durchführen zu lassen.

 
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Zitierungen von § 93 VGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 93 VGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 VGG Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
... Tarife auf Grundlage einer empirischen Untersuchung aus einem Verfahren gemäß § 93 auf. § 38 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Die Pflicht zur ...
§ 56 VGG Informationen für die Allgemeinheit
... § 33 sowie die Angabe, in welchen Streitfällen die Schiedsstelle nach den §§ 92 bis 94 angerufen werden kann, 13. die Regelungen gemäß § 63 zur ...
§ 112 VGG Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
... In Verfahren nach § 93 muss der Antrag, mit dem die Schiedsstelle angerufen wird, eine Auflistung der Verbände der ...
§ 113 VGG Durchführung der empirischen Untersuchung
... die Durchführung der empirischen Untersuchung gemäß § 93 gilt § 104 mit der Maßgabe, dass die Schiedsstelle die Durchführung der ...
§ 115 VGG Verwertung von Untersuchungsergebnissen
... Ergebnis einer empirischen Untersuchung herangezogen werden, das aus einem Verfahren nach § 93  ...
§ 116 VGG Beteiligung von Verbraucherverbänden
... Verfahren nach § 92 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und § 93 gibt die Schiedsstelle den bundesweiten Dachorganisationen der mit öffentlichen Mitteln ...
§ 117 VGG Kosten des Verfahrens
... annehmen. (4) Für Verfahren nach § 92 Absatz 1 Nummer 1 und § 93 wird eine Gebühr mit einem Gebührensatz von 1,0 erhoben. (5) Auslagen werden ...
§ 129 VGG Zuständigkeit des Oberlandesgerichts
... auch durch das Ergebnis einer empirischen Untersuchung aus einem Verfahren nach § 93 ersetzt werden kann. (3) Gegen die von dem Oberlandesgericht erlassenen Endurteile ...
§ 139 VGG Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
... Die §§ 92 bis 127 sind auf Verfahren, die am 1. Juni 2016 bei der Schiedsstelle anhängig sind, nicht ...