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Zitierungen von § 27a VGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27a VGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27b VGG Mindestbeteiligung des Urhebers (vom 07.06.2021)
... der Verleger nach § 63a Absatz 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes oder nach § 27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen dem Urheber mindestens zwei Drittel ...
 
Zitat in folgenden Normen

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
Artikel 3 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204, 1215; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 5 UrhDaG Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers
... geltend gemacht werden. § 63a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes und § 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes sind anzuwenden. (3) Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf die gesetzlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 2 UrhBiMaG Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
...  „§ 7a Außenstehender". b) Nach der Angabe zu § 27a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 27b Mindestbeteiligung des ... durch die Wörter „Gruppen von Rechtsinhabern" ersetzt. 5. § 27a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 63a Satz ... § 27 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes entsprechend anzuwenden." 6. Nach § 27a wird folgender § 27b eingefügt: „§ 27b Mindestbeteiligung des ... Ist der Verleger nach § 63a Absatz 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes oder nach § 27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen dem Urheber mindestens zwei Drittel ...

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 2 UrhVergÄndG Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
... wird nach der Angabe zu § 27 folgende Angabe eingefügt: „§ 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers". 2. § ... nach festen Anteilen verteilt werden." 3. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Einnahmen aus gesetzlichen ... 3. Nach § 27 wird folgender § 27a eingefügt: „§ 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers (1) Nach der ...
 
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