Artikel 19 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs


Artikel 19 ändert mWv. 4. Juni 2016 BinSchSiV § 1, § 2, § 4, § 5, § 6, § 7, § 10

(930-6-7)

Die Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs vom 20. Januar 1981 (BGBl. I S. 101), die zuletzt durch Artikel 505 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Meldung ist an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu richten. Sie kann bei jedem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erstattet werden."

2.
In § 2 Absatz 3 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion, in deren Bezirk das Binnenschiff seinen Heimatort hat," durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

4.
In § 5 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

5.
In § 6 Absatz 5 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion, die die Anordnung nach § 5 erlassen hat" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

6.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

c)
Die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" werden durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

7.
In § 10 Absatz 2 werden die Wörter „im übrigen die Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „im Übrigen die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.



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