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§ 4 - Metallbildnerausbildungsverordnung (MetallbAusbVO)
V. v. 06.06.2016 BGBl. I S. 1335 (Nr. 27)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-126 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-126 Handwerk im Allgemeinen
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Gürtlertechnik,
- b)
- Metalldrücktechnik oder
- c)
- Ziseliertechnik sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Entwerfen von Werkstücken gemäß Kundenanforderungen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen,
- 2.
- manuelles und digitales Erstellen von Werkstück- und Werkzeugzeichnungen,
- 3.
- Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung betrieblicher Qualitätssicherung,
- 4.
- Anfertigen von Mustern, Modellen und Formen gemäß Kundenanforderungen,
- 5.
- Bearbeiten von Werkstücken durch abtragende, umformende und oberflächenverändernde Verfahren,
- 6.
- Verbinden von metallischen und nichtmetallischen Werkstücken mittels formschlüssiger und stoffschlüssiger Fügetechniken,
- 7.
- Bearbeiten, Beschichten und Versiegeln von Oberflächen,
- 8.
- Messen und Prüfen von Werkstücken und Werkzeugen sowie Übergeben an Kunden und
- 9.
- Handhaben von Betriebsmitteln und Gefahrstoffen sowie Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gürtlertechnik sind:
- 1.
- Planen der Herstellung von Gussteilen sowie Bearbeiten von Gussteilen und deren Oberflächen,
- 2.
- Herstellen und Bearbeiten von Formteilen und Hohlkörpern,
- 3.
- Planen, Vorbereiten und Herstellen von Bauelementen zur Elektrifizierung sowie
- 4.
- Herstellen von Spezialwerkzeugen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Metalldrücktechnik sind:
- 1.
- Herstellen von rotationssymmetrischen Hohlkörpern sowie
- 2.
- Herstellen von Drückfuttern und Drückwerkzeugen.
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ziseliertechnik sind:
- 1.
- Anfertigen von künstlerischen Entwürfen und Modellen,
- 2.
- gestaltendes Bearbeiten und Ziselieren von ein- und mehrteiligen Abgüssen,
- 3.
- Herstellen von Hohlkörpern und Reliefs sowie
- 4.
- Herstellen von Ziselier- und Treibwerkzeugen.
(6) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 4.
- Umweltschutz.
Zitierungen von § 4 MetallbAusbVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MetallbAusbVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MetallbAusbVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage MetallbAusbVO (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Metallbildner und zur Metallbildnerin
... unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Kunden über das betriebliche Angebot an Produkten und ... und digitales Erstellen von Werkstück- und Werkzeugzeichnungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Arbeitsmittel auswählen und Arbeitsplätze einrichten ... unter Berück- sichtigung betrieblicher Qualitätssicherung (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) betriebliche Regeln zur Qualitätssicherung anwenden b) ... von Mustern, Modellen und Formen gemäß Kundenanforderungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Muster aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen ... umformende und oberflächenverändernde Verfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Halbzeuge unter Berücksichtigung des Verwen- ... formschlüssiger und stoffschlüssiger Fügetechniken (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) die Beschaffenheit und Formtoleranzen von Füge- ... Beschichten und Versiegeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Korrosions- und Oxidationsschutz beachten b) Verfahren zur ... von Werkstücken und Werkzeugen sowie Übergeben an Kunden (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Mess- und Prüfverfahren in Abhängigkeit von Her- ... sowie Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Betriebsmittel und Gefahrstoffe unter Berücksichti- gung ... Gussteilen sowie Bearbeiten von Gussteilen und deren Oberflächen (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Modelle und Vorlagen unter Berücksichtigung von ... und Bearbeiten von Formteilen und Hohlkörpern (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Werkstoffe gemäß Verwendungszweck auswählen ... Vorbereiten und Herstellen von Bauelementen zur Elektrifizierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Bauelemente, insbesondere Leuchten, für den Einbau und ... 4 Herstellen von Spezialwerkzeugen (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) a) Werkstoffe gemäß Verwendungszweck für die Her- ... von rotations- symmetrischen Hohlkörpern (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) die Herstellung von Hohlkörpern mit konischen, kugeligen ... von Drückfuttern und Drückwerkzeugen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) die Herstellung von Drückfuttern planen b) ... von künstlerischen Entwürfen und Modellen (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) a) Objekte entwerfen, insbesondere Embleme, Mono- gramme, ... Bearbeiten und Ziselieren von ein- und mehrteiligen Abgüssen (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) a) gießtechnisch bedingte Oberflächenveränderungen ... 3 Herstellen von Hohlkörpern und Reliefs (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) a) Bleche zur Herstellung von Hohlkörpern und Reliefs ... 4 Herstellen von Ziselier- und Treibwerkzeugen (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) a) Werkstoffe gemäß Verwendungszweck für die Her- ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 6 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 6 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 6 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 6 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...
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