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Artikel 1 - Siebte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (7. AuslZuschlVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2015 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Zeile 8 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.
- b)
- In Zeile 9 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.
- c)
- In Zeile 10 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.
- d)
- In Zeile 12 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.
- e)
- In Zeile 148 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.
- f)
- In Zeile 162 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.
- g)
- In Zeile 179 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.
- h)
- In Zeile 194 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.
- i)
- In Zeile 213 Spalte 3 wird die Angabe „6" durch die Angabe „7" ersetzt.
- 2.
- Anlage 2 Zeile 15 wird gestrichen.
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Zitierungen von Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 7. AuslZuschlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. AuslZuschlVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 24.06.2017 BGBl. I S. 1937
Artikel 1 8. AuslZuschlVÄndV Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
... Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2016 (BGBl. I S. 1349 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Anlage 1 wird wie folgt ...
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