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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben
§ 1 - Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG k.a.Abk.)
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1546 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 163 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 03.07.2016 bis 31.12.2020; FNA: 251-10 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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Geltung ab 03.07.2016 bis 31.12.2020; FNA: 251-10 Entschädigung Bereinigung von DDR-Unrecht
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§ 1 Grundsatz
(1) Beim Bundesverwaltungsamt wird aus humanitären und sozialen Gründen ein Fonds in Höhe von 13,65 Millionen Euro eingerichtet, aus dem nach Maßgabe der folgenden Vorschriften finanzielle Hilfe an Dopingopfer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewährt wird.
(2) 1Der Fonds ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen. 2Er erlischt mit dem Außerkrafttreten dieses Gesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie Bundesbesoldungsgesetzes G. v. 27. November 2018 BGBl. I S. 2010 m.W.v. 1. Januar 2019
Frühere Fassungen von § 1 Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2019 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie Bundesbesoldungsgesetzes vom 27.11.2018 BGBl. I S. 2010 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. DOHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DOHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 und Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes sowie Bundesbesoldungsgesetzes
G. v. 27.11.2018 BGBl. I S. 2010
Artikel 2 ZensVorbG2021uaÄndG Änderung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 2206) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „10,5 Millionen Euro" durch die Wörter „13,65 ...
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