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Zitierungen von § 22 GEEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 GEEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 GEEV Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen (vom 01.01.2017)
... sind, und b) die im Bundesgebiet geplant sind, die Angabe, auf welcher der in § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a genannten Flächen die Anlage geplant ist. (6) Bieter ...
§ 13 GEEV Zuschlagsverfahren (vom 01.01.2017)
... Die ausschreibende Stelle darf Gebote für Anlagen, die auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee in einem Bundesland geplant ... hat. Bei der Erteilung von Zuschlägen für Gebote auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee müssen die Vorgaben ...
§ 21 GEEV Antrag auf Ausstellung von Zahlungsberechtigungen (vom 01.01.2017)
... Fläche: aa) bei Flächen im Bundesgebiet, ob die Anforderungen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 und 4 erfüllt sind, bb) bei Flächen im Staatsgebiet des ...
§ 23 GEEV Ausstellung von Zahlungsberechtigungen bei Anlagenerweiterungen (vom 01.01.2017)
... Die ausschreibende Stelle darf abweichend von § 22 Absatz 1 Nummer 6 auf Antrag des Bieters auch für eine Solaranlage, für die bereits eine ... ist, eine Zahlungsberechtigung ausstellen, wenn 1. die Voraussetzungen nach § 22 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 entsprechend erfüllt sind, 2. die installierte Leistung ... den Antrag nach Absatz 1 und die Ausstellung der Zahlungsberechtigung sind die §§ 21 und 22 Absatz 2 bis 6 entsprechend anzuwenden. Der anzulegende Wert für die gesamte ...
§ 26 GEEV Zahlungsanspruch für Strom aus Solaranlagen (vom 01.01.2017)
... der Stellung des Antrags nach § 21 bis zur Ausstellung der Zahlungsberechtigung nach § 22 oder § 23 von der Solaranlage in ein Netz eingespeist oder einem Netzbetreiber mittels ...
§ 30 GEEV Prüfung des Zahlungsanspruchs (vom 01.01.2017)
... des zweiten Kalendermonats erfolgen, der auf die Mitteilung der ausschreibenden Stelle nach § 22 Absatz 3 folgt. Die ausschreibende Stelle darf unter Beachtung des § 39 Absatz 4 ...
§ 32 GEEV Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kooperationsstaat (vom 01.01.2017)
... im Staatsgebiet des Kooperationsstaates, für die eine Zahlungsberechtigung nach § 22 wirksam ist, anzuwenden, soweit sich aus dieser Verordnung oder der völkerrechtlichen ...
§ 42 GEEV Solaranlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten (vom 01.01.2017)
... Zahlung für Strom aus Solaranlagen im Bundesgebiet auf Flächen, die nicht die in § 22 Absatz 1 Nummer 2 genannten Anforderungen erfüllen, muss in der völkerrechtlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 16 EEAusG Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... einer Zahlungsberechtigung nach § 38 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach § 22 oder § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verord- nung ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... sind, und b) die im Bundesgebiet geplant sind, die Angabe, auf welcher der in § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a genannten Flächen die Anlage geplant ist." e) ... Die ausschreibende Stelle darf Gebote für Anlagen, die auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee in einem Bundesland geplant ... erlassen hat. Bei der Erteilung von Zuschlägen für Gebote auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee müssen die Vorgaben ... „aa) bei Flächen im Bundesgebiet, ob die Anforderungen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 und 4 erfüllt sind,". b) In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ... die Anlage nicht auf einer baulichen Anlage errichtet worden ist,". 9. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ... 2 Nummer 3 und 5, § 6 Absatz 2, § 13 Absatz 3 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4, § 25 Satz 1, § 27 Absatz 1 und 2, § 30 Absatz 1 ... 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, 2 und Absatz 2 Nummer 2, 3 bis 5, Nummer 6 Buchstabe a und b, § 22 Absatz 1, Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe a ...

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 GEEVEV Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... die Wörter „oder von Zahlungsberechtigungen nach § 22 oder § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ...