Zitierungen von § 23 GEEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 GEEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 GEEV Antrag auf Ausstellung von Zahlungsberechtigungen (vom 01.01.2017)
... für die die Zahlungsberechtigung ausgestellt werden soll, und bei einem Antrag nach § 23 die installierte Leistung der Anlagenerweiterung, 3. den Standort der Solaranlage  ...
§ 26 GEEV Zahlungsanspruch für Strom aus Solaranlagen (vom 01.01.2017)
... des Antrags nach § 21 bis zur Ausstellung der Zahlungsberechtigung nach § 22 oder § 23 von der Solaranlage in ein Netz eingespeist oder einem Netzbetreiber mittels ...
§ 29 GEEV Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen (vom 01.01.2017)
... Solaranlage nach einer Erweiterung nachträglich eine weitere Zahlungsberechtigung nach § 23 ausgestellt worden ist. (2) Die ausschreibende Stelle muss die Höhe des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 16 EEAusG Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... nach § 38 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach § 22 oder § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verord- nung für Solaranlagen ...
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
... ccc, Nummer 4 Buchstabe a und b, Nummer 5 und Nummer 5 Buchstabe a, Nummer 6, Absatz 3, § 23 Absatz 1, Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 Satz 2 bis 4, § 25 Satz 2, § 26 Absatz 1 ...

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 GEEVEV Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... die Wörter „oder von Zahlungsberechtigungen nach § 22 oder § 23 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung" ...


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