§ 8 TKSiV Umsetzung bei Gefahr im Verzug (vom 08.11.2006) ... Vorrechten umsetzen. Zu diesem Zweck hat jedes Unternehmen, bei dem Bevorrechtigungen nach § 6 Abs. 5 in Auftrag gegeben werden, Beauftragte zu bestimmen und der Regulierungsbehörde zu ...