interne Verweise§ 45 KGSG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ... in Verkehr bringt, ist verpflichtet, über die Prüfungen und Feststellungen nach § 42 Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungen und die Sicherung entsprechender ... Aufzeichnungen nach Absatz 1 gleich, sofern sie den Prüfungen und Feststellungen nach § 42 entsprechen und die in diesem Gesetz geforderte Feststellung der Identität des Kulturgutes ... und die in diesem Gesetz geforderte Feststellung der Identität des Kulturgutes nach § 42 Absatz 1 Nummer 2 ermöglichen. Für die Aufbewahrungsfrist ist Absatz 2 Satz 1 ...
§ 48 KGSG Einsichtsrechte des Käufers ... in Anspruch genommen, so hat er gegenüber demjenigen, der das Kulturgut nach den §§ 42 bis 44 in Verkehr gebracht hat, einen Anspruch auf Einsicht in die Aufzeichnungen nach § 45, ...
§ 84 KGSG Bußgeldvorschriften ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Name oder Anschrift einer dort genannten Person nicht oder nicht ... einer dort genannten Person nicht oder nicht rechtzeitig feststellt, 3. entgegen § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Beschreibung oder eine Abbildung nicht oder nicht rechtzeitig ... oder eine Abbildung nicht oder nicht rechtzeitig anfertigt oder 4. entgegen § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 eine dort genannte Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig ...
Zitat in folgenden NormenGewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 29 GewO Auskunft und Nachschau (vom 23.02.2018) ... oder abgeschlossen wurde oder 5. soweit diese einer gewerblichen Tätigkeit nach § 42 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes nachgehen, (Betroffene), haben den Beauftragten der zuständigen öffentlichen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1914
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