Zitierungen von § 23 SBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 SBG Berufsförderung (vom 01.04.2025)
... bestimmt die Vertrauensperson auf Antrag der Soldatin oder des Soldaten mit. § 23 Absatz 5 gilt entsprechend. (2) Berufsförderung im Sinne des Absatzes 1 umfasst ...
§ 33 SBG Versammlungen der Vertrauenspersonen des Verbands, des Kasernenbereichs und des Standorts
... Vertrauenspersonen. Die Versammlungen werden beteiligt nach den §§ 19, 21 bis 23 , 25 und ...
§ 38 SBG Gesamtvertrauenspersonenausschuss (vom 01.04.2025)
... einem Schlichtungsausschuss vorgelegt werden. Dieser besteht abweichend von § 23 Absatz 3 aus je drei vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Gesamtvertrauenspersonenausschuss ...
§ 39 SBG Vertrauenspersonenausschüsse bei den unmittelbar dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordneten Kommandos (vom 01.04.2025)
... einem Schlichtungsausschuss vorgelegt werden. Dieser besteht abweichend von § 23 Absatz 3 aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Kommandos im Sinne des Absatzes 1 und des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 14 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... 14 der Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz" ersetzt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
Artikel 2 3. WehrDiszNOG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... „zwei Monate" durch die Wörter „drei Monate" ersetzt. 4. Dem § 23 Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt: „Die Verhandlung und die ... gelten als anwesend." 5. In § 27 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 5" ersetzt. 6. § 28 ... § 27 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „ § 23 Absatz 5" ersetzt. 6. § 28 wird wie folgt gefasst: „§ ... unberührt." 10. In § 38 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „ § 23 Absatz 2" durch die Angabe „§ 23 Absatz 3" ersetzt. 11. In § ... § 38 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Absatz 2" durch die Angabe „ § 23 Absatz 3" ersetzt. 11. In § 39 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ ... 23 Absatz 3" ersetzt. 11. In § 39 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „ § 23 Absatz 2" durch die Angabe „§ 23 Absatz 3" ersetzt. 12. § 43 ... § 39 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 23 Absatz 2" durch die Angabe „ § 23 Absatz 3" ersetzt. 12. § 43 Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Artikel 3 SoldSpÄndG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordneten Kommandos". 2. In § 23 Absatz 5 Satz 2 werden nach dem Wort „Inspekteur" die Wörter „oder der Inhaberin oder dem ...

Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 3 BPersVGNG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... 46 Absatz 5" durch die Angabe „§ 52 Absatz 4" ersetzt. 3. In § 23 Absatz 5 Satz 4 wird die Angabe „§ 104 Satz 3" durch die Angabe „§ 75 Absatz 2" ...


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