Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9 ERegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ERegG Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben (vom 18.06.2021)
... Die §§ 5 bis 9 und 12 sind nicht anzuwenden auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ausschließlich tätig ... indirekt kontrolliert. (3) Nicht anzuwenden sind 1. die §§ 8 bis 9 für Betreiber der Schienenwege von nicht regelspurigen Eisenbahnen, 2. die ... der Schienenwege von nicht regelspurigen Eisenbahnen, 2. die §§ 8 bis 9 für Betreiber der Schienenwege von regelspurigen Eisenbahnen oder von S-Bahnen ohne besondere ... Umfang auch für Personenverkehrsdienste genutzt wird, 3. die §§ 8 bis 9 für Betreiber von örtlichen Schienennetzen mit schwachem Verkehrsaufkommen, die für ... nicht von strategischer Bedeutung sind, von der Anwendung der §§ 8, 8a, 8c und 9 ausgenommen werden; desgleichen soll die Regulierungsbehörde auf Antrag Betreiber von ...
§ 67 ERegG Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
... kann Stellungnahmen zu den Entwürfen des Geschäftsplans nach § 9 abgeben. Sie untersucht insbesondere, ob diese Instrumente mit der Wettbewerbssituation ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 34 AEG Netzbeirat (vom 02.09.2016)
... hat diese Empfehlungen und die Stellungnahmen des Netzbeirates zum Geschäftsplan nach § 9 des Eisenbahnregulierungsgesetzes zum Gegenstand seiner Beratungen zu machen. In den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... die Wörter „und die Stellungnahmen des Netzbeirates zum Geschäftsplan nach § 9 des Eisenbahnregulierungsgesetzes" eingefügt. 19. § 36 wird ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1040
Artikel 1 ERegGÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... oder Bestimmungsort der Verbringung entlang dieser Strecken genutzt werden, die §§ 8 bis 9 , sofern diese Strecken von anderen Stellen als dem Hauptinfrastrukturbetreiber betrieben werden ... d) Absatz 7 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „des § 9 " durch die Angabe „der §§ 8, 8a, 8c und 9" ersetzt. bb) ... der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis 74." 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Absatz 1 ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... strategische Bedeutung". b) In den Angaben zu den §§ 8, 8a, 8b, 8c und 9 werden jeweils die Wörter „der Schienenwege" durch die Wörter „von ... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die §§ 5 bis 9 und 12 sind nicht anzuwenden auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ausschließlich tätig ... gefasst: „(3) Nicht anzuwenden sind 1. die §§ 8 bis 9 für Betreiber der Schienenwege von nicht regelspurigen Eisenbahnen, 2. die ... der Schienenwege von nicht regelspurigen Eisenbahnen, 2. die §§ 8 bis 9 für Betreiber der Schienenwege von regelspurigen Eisenbahnen oder von S-Bahnen ohne besondere ... Umfang auch für Personenverkehrsdienste genutzt wird, 3. die §§ 8 bis 9 für Betreiber von örtlichen Schienennetzen mit schwachem Verkehrsaufkommen, die für ... für Schienennetze ohne strategische Bedeutung (1) Die §§ 8, 8a, 8c und 9 sind für die Betreiber örtlicher und regionaler Schienennetze, deren Netz für das ... werden jeweils durch die Wörter „von Eisenbahnanlagen" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „der Schienenwege" werden ...