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Zitierungen von § 2a ERegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV)
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 975; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
§ 4 EReg-BGebV Gebührenbefreiungen (vom 01.07.2024)
... Gebühren befreit. (2) Entscheidungen nach § 2 Absatz 4, 6 und 6a, § 2a Absatz 2 und 4 , § 2b Absatz 2 und 3 sowie § 13 Absatz 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes ergehen ...
Anlage EReg-BGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... Entgelte für Betrei- ber der Schienenwege, die von den Entgeltvorschriften nach § 2a ERegG befreit sind § 33 Absatz 1 Nummer 1 ERegG 900 - 11.000  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
...  „§ 2 Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben § 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen ... „Absatz 7 oder Absatz 8" ersetzt. 5. Nach § 2 werden die folgenden § 2a bis 2c eingefügt: „§ 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und ... 5. Nach § 2 werden die folgenden § 2a bis 2c eingefügt: „ § 2a Ausnahmen und Befreiungen von den Entgelt- und Zuweisungsvorschriften für Eisenbahnanlagen ...
Artikel 2 ERegGuaÄndG Weitere Änderungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... 8" werden durch die Wörter „Absatz 6 oder Absatz 7" ersetzt. 2. In § 2a Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „§ 2 Absatz 7 bis 9" durch die Wörter „§ 2 ...

Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich
V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Artikel 2 EBGebRÄndV Änderung der Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung
... Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Entscheidungen nach § 2 Absatz 4, 6 und 6a, § 2a Absatz 2 und 4 , § 2b Absatz 2 und 3 sowie § 13 Absatz 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes ergehen ...