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Zitierungen von § 31a ERegG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31a ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10a ERegG Besondere Regeln für Betreiber der Personenbahnsteige und Betreiber der Laderampen (vom 18.06.2021)
... die §§ 60 bis 62 sinngemäß. Für die Erhebung der Entgelte gilt § 31a , soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. (2) Für Betreiber ... sind, gelten für die Bemessung der Entgelte die Anforderungen des § 32. § 31a ist nicht anwendbar. (3) Werden Schienenwege zusammen mit Personenbahnsteigen oder ... gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Anforderungen des § 32; die §§ 31a und 33 sind nicht anwendbar. (5) Die Betreiber der Personenbahnsteige beschreiben in ...
§ 45 ERegG Genehmigung der Entgelte und der Entgeltgrundsätze (vom 18.06.2021)
... ist zu erteilen, soweit die Ermittlung der Entgelte den Anforderungen der §§ 24 bis 40 und 46 und die Entgeltgrundsätze den Vorgaben der Anlage 3 Nummer 2 entsprechen. ... Entspricht die Ermittlung der Entgelte nicht den Anforderungen der §§ 24 bis 40 und 46, kann die Regulierungsbehörde die Ermittlung der Entgelte im erforderlichen ...
§ 77 ERegG Beschlusskammern (vom 18.06.2021)
... zur Sicherstellung, dass die Entgeltregulierungsmaßnahmen entsprechend den §§ 28 bis 35 in Verbindung mit Anlage 4 in ihrer Gesamtheit aufeinander abgestimmt sind, sind in der ...
§ 80 ERegG Übergangsvorschriften (vom 18.06.2021)
... von 12 Monaten nach dem 16. Juli 2019 zu erfolgen. (3) Die §§ 10a und 31a sind ab der nächsten beabsichtigten Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Entgelte ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... f) Nach der Angabe zu § 31 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 31a Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der ... 56 sowie die §§ 60 bis 62 sinngemäß. Für die Erhebung der Entgelte gilt § 31a , soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. (2) Für Betreiber gemäß ... oder befreit sind, gelten für die Bemessung der Entgelte die Anforderungen des § 32. § 31a ist nicht anwendbar. (3) Werden Schienenwege zusammen mit Personenbahnsteigen oder ... gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Anforderungen des § 32; die §§ 31a und 33 sind nicht anwendbar. (5) Die Betreiber der Personenbahnsteige beschreiben in ... für den Inflationsfaktor zu wählen." 18. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „§ 31a Ermittlung der Entgelte des Betreibers der ... 18. Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt: „ § 31a Ermittlung der Entgelte des Betreibers der Personenbahnsteige und des Betreibers der Laderampen ... „Entspricht die Ermittlung der Entgelte nicht den Anforderungen der §§ 24 bis 40 und 46, kann die Regulierungsbehörde die Ermittlung der Entgelte im erforderlichen ... Absätze 3 bis 5 werden angefügt: „(3) Die §§ 10a und 31a sind ab der nächsten beabsichtigten Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Entgelte ...
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