G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... j) Nach der Angabe zu § 49 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 49a Verfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen". k) Nach der Angabe zu § ... Absatz 2, § 34 Absatz 3 und 4, §§ 35 bis 38, 39 Absatz 2 bis 5, §§ 45, 49 bis 55 und 58 bis 60, soweit die Betreiber der Schienenwege a) eigenständige ... 2, § 34 Absatz 3 und 4, die §§ 35 bis 38, 39 Absatz 2 bis 5, die §§ 45, 49 bis 55 und 58 bis 60 sind für Betreiber örtlicher Schienennetze, deren Netz für das ... Zuweisung von Fahrwegkapazität" gestrichen. 30. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: „§ 49a Verfahren zur Genehmigung von ... 30. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: „ § 49a Verfahren zur Genehmigung von Rahmenverträgen (1) Der Betreiber der Schienenwege ...