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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
§ 1 - Milchverringerungsbeihilfenverordnung (MilchVerBeihV)
V. v. 12.09.2016 BAnz AT 13.09.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
Geltung ab 14.09.2016 bis 31.12.2018; FNA: 7847-35-9 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 14.09.2016 bis 31.12.2018; FNA: 7847-35-9 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Zweck
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Diese Verordnung dient der Durchführung
- 1.
- der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 der Kommission vom 8. September 2016 zur Gewährung einer Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 4) und
- 2.
- der zur Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 ergangenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission
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Zitierungen von § 1 MilchVerBeihV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchVerBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchVerBeihV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 MilchVerBeihV Zuständigkeit
... Für die Durchführung der in § 1 genannten Rechtsakte und dieser Verordnung sind die nach Landesrecht zuständigen Stellen ...
§ 5 MilchVerBeihV Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
... unberührt. (2) Zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung der in § 1 genannten Rechtsakte und dieser Verordnung hat der Antragsteller und der Erstkäufer den ...
§ 6 MilchVerBeihV Besondere Überwachungs- und Übermittlungsbestimmungen
... der Nachweise überprüft. (3) Zum Zwecke der Durchführung der in § 1 genannten Rechtsakte und dieser Verordnung können Betriebsdaten nach § 34c Absatz 1 und ...
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