Änderung § 8 MilchVerBeihV vom 29.12.2016

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§ 8 MilchVerBeihV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.12.2016 geltenden Fassung
§ 8 MilchVerBeihV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227
(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Sie tritt mit Ablauf des 13. März 2017 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt wird.

(Text neue Fassung)

(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.




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