... werden; Zeiten vor dem 1. Januar 1991 werden mit fünf Sechsteln vervielfältigt. § 102 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gilt entsprechend. (3) Bei ... ununterbrochen bewirtschaftet hat. (4) Bei Anwendung von § 8 Abs. 1 gilt § 102 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte entsprechend. § 8 Abs. 7 gilt ...
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
... 6. In § 30 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 102 Abs. 1, 3 bis 5" durch die Wörter „§ 102 Absatz 1, 3 bis 6" ersetzt. ... Satz 1 wird die Angabe „§ 102 Abs. 1, 3 bis 5" durch die Wörter „§ 102 Absatz 1, 3 bis 6" ersetzt. 7. § 36 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
... Alterskasse übertragen werden. Anrechte aus Zeiten im Beitrittsgebiet (§ 102 ) und aus Zeiten im übrigen Bundesgebiet sind getrennt intern zu teilen." 7. ... des § 97 Abs. 3 Satz 3 oder des § 98 Abs. 3 entspricht." 12. § 102 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Satz 4 wird aufgehoben. 13. Der Neunte Unterabschnitt des ...
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
... b) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „§ 102 (weggefallen)". ... b) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst: „ § 102 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 102a wird wie ... 6. § 83 wird aufgehoben. 7. § 102 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „zur ... tritt; Absatz 4 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." 8. § 102 wird aufgehoben. 9. § 102a wird aufgehoben. ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579