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Synopse aller Änderungen des ALG am 01.01.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2024 durch Artikel 13 des SGBXIIuXIVÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ALG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

ALG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
ALG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis
    § 1 Versicherte kraft Gesetzes
    § 1a Geltung für Lebenspartner
    § 2 Versicherungsfreiheit
    § 3 Befreiung von der Versicherungspflicht
    § 4 Freiwillige Versicherung
    § 5 Freiwillige Weiterversicherung
    § 6 Verordnungsermächtigung
Zweites Kapitel Leistungen
    Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe
       Erster Unterabschnitt Voraussetzungen für die Leistungen
          § 7 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe
          § 8 Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen
          § 9 Ausschluß von Leistungen
       Zweiter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen
          § 10 Umfang und Ort der Leistungen
    Zweiter Abschnitt Laufende Geldleistungen
       Erster Unterabschnitt Renten
          Erster Titel Anspruchsvoraussetzungen
             Erster Untertitel Renten wegen Alters
                § 11 Regelaltersrente
                § 12 Vorzeitige Altersrente
             Zweiter Untertitel Renten wegen Erwerbsminderung
                § 13 Renten wegen Erwerbsminderung
             Dritter Untertitel Renten wegen Todes
                § 14 Witwenrente und Witwerrente
                § 14a (aufgehoben)
                § 15 Waisenrente
                § 16 Renten wegen Todes bei Verschollenheit
             Vierter Untertitel Wartezeiterfüllung
                § 17 Anrechenbare Zeiten
             Fünfter Untertitel Rentenrechtliche Zeiten
                § 18 Beitragszeiten
                § 19 Zurechnungszeit
                § 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
             Sechster Untertitel (aufgehoben)
                § 21 (aufgehoben)
                § 22 (aufgehoben)
          Zweiter Titel Berechnung der Renten
             § 23 Berechnung der Renten
             § 24 Zuschläge oder Abschläge aufgrund eines Versorgungsausgleichs
          Dritter Titel Anpassung der Renten
             § 25 Anpassung
             § 26 Verordnungsermächtigung
          Vierter Titel Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
             § 27 Zusammentreffen von Renten
             § 27a Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst
             § 27b (aufgehoben)
             § 28 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
             § 29 Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften
          Fünfter Titel Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
             § 30 Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
          Sechster Titel Ausschluß und Minderung von Renten
             § 31 Ausschluß und Minderung von Renten
       Zweiter Unterabschnitt Beitragszuschüsse
          Erster Titel Zuschuß zum Beitrag
             § 32 Anspruchsvoraussetzungen
             § 33 Berechnung
             § 34 Fälligkeit, Beginn und Änderung von Beitragszuschüssen
             § 35 Verordnungsermächtigung
          Zweiter Titel Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung
             § 35a Zuschuß zum Beitrag zur Krankenversicherung
    Dritter Abschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
       § 36 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
       § 37 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts
       § 38 Überbrückungsgeld
       § 39 Betriebs- und Haushaltshilfe in anderen Fällen
    Vierter Abschnitt Rentenauskunft
       § 40 Rentenauskunft
    Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
       § 41 Grundsatz
       § 42 Leistungen zur Teilhabe, Renten
    Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich
       § 43 Interne und externe Teilung
    Siebter Abschnitt Durchführung
       Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluß des Verfahrens
          § 44 Beginn und Abschluß
       Zweiter Unterabschnitt Auszahlung und Anpassung
          § 45 Auszahlung und Anpassung
          § 46 Verordnungsermächtigung
       Dritter Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze
          § 47 Berechnungsgrundsätze
       Vierter Unterabschnitt Rechtsweg
          § 48 (weggefallen)
Drittes Kapitel Organisation und Datenschutz
    Erster Abschnitt Organisation
       § 49 Träger der Alterssicherung der Landwirte
       § 50 Aufgaben der landwirtschaftlichen Alterskasse
       §§ 51 bis 58b (aufgehoben)
    Zweiter Abschnitt Datenschutz
       § 59 Mitgliedsnummer
       § 60 Datenverarbeitung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse
       § 61 Versicherungskonto
       § 61a Überprüfung von Beitragszuschüssen
       § 62 Dateisysteme der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
       § 63 Auskünfte der Deutschen Post AG
       § 64 Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
       § 65 Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel Finanzierung
    Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz und Lagebericht
       § 66 Finanzierungsgrundsatz
       § 67 Lagebericht
    Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren
       Erster Unterabschnitt Beitragshöhe
          § 68 Beitragshöhe
          § 69 (aufgehoben)
       Zweiter Unterabschnitt Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge
          § 70 Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge
       Dritter Unterabschnitt Fälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen
          § 71 Fälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen
       Vierter Unterabschnitt Versorgungsausgleich
          § 72 Wiederauffüllung geminderter Anrechte
       Fünfter Unterabschnitt Auskunfts- und Mitteilungspflichten
          § 73 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
       Sechster Unterabschnitt (aufgehoben)
          § 74 (aufgehoben)
       Siebter Unterabschnitt Beitragserstattung
          § 75 Erstattungsberechtigte
          § 76 Umfang und Wirkung
          § 77 Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
    Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung
       Erster Unterabschnitt Beteiligung des Bundes
          § 78 Beteiligung des Bundes
       Zweiter Unterabschnitt Ausgabenbegrenzung
          § 79 Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
          § 80 Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe
       Dritter Unterabschnitt (aufgehoben)
          § 81 (aufgehoben)
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
    Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle
       Erster Unterabschnitt Grundsatz
          § 82 Grundsatz
          § 83 Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
       Zweiter Unterabschnitt Versicherter Personenkreis
          § 84 Versicherungspflicht
          § 85 Versicherungsfreiheit, Versicherungsbefreiung
       Dritter Unterabschnitt Teilhabe
          § 86 Teilhabe
       Vierter Unterabschnitt Vorzeitige Wartezeiterfüllung
          § 87 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
       Fünfter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für Renten
          Erster Titel Renten wegen Alters und Renten wegen Todes
             § 87a Regelaltersrente
             § 87b Vorzeitige Altersrente
             § 87c Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte
             § 87d Waisenrente
             § 88 Rente an frühere Ehegatten
          Zweiter Titel Hinzuverdienstgrenze
             § 89 Hinzuverdienstgrenze
          Dritter Titel Wartezeiterfüllung
             § 90 Wartezeit
             § 91 Wartezeit für Ehegatten befreiter Landwirte
          Vierter Titel Rentenrechtliche Zeiten
             § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen
             § 92a Zurechnungszeit
       Sechster Unterabschnitt Berechnung der Renten
          § 93 Berechnung der Renten
          § 93a Abschlag vom Rentenwert
    Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
       Erster Unterabschnitt Grundsatz
          § 94 Grundsatz
       Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe
          § 95 Leistungen zur Teilhabe
       Dritter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
          § 95a Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Todes
          § 96 Anspruchsvoraussetzungen für Witwen- oder Witwerrenten
       Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
          § 97 Zuschlag bei Zugangsrenten
          § 98 Höhe von Bestandsrenten
          § 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten
          § 100 Begrenzung der Steigerungszahl
          § 101 Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
          § 102 Allgemeiner Rentenwert (Ost)
          § 102a (aufgehoben)
          § 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
          § 103 Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung
          § 104 Höhe der Rente für frühere Ehegatten
          § 104a Rentenartfaktor
          § 104b Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
          § 105 Verordnungsermächtigung
          § 105a (aufgehoben)
       Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
          § 106 Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
          § 106a Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
       Sechster Unterabschnitt Beitragszuschüsse
          § 107 Beitragszuschüsse
          § 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
          § 107b Neuregelung des Zuschusses zum Beitrag zum 1. April 2021
       Siebter Unterabschnitt Rentenauskunft
          § 108 Anspruch auf Rentenauskunft
       Achter Unterabschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
          § 109 Betriebs- und Haushaltshilfe sowie sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
       Neunter Unterabschnitt (aufgehoben)
          § 110 (aufgehoben)
       Zehnter Unterabschnitt Organisation und Datenschutz
          § 111 (aufgehoben)
          § 112 Versicherungskonto
       Elfter Unterabschnitt Finanzierung
          § 113 (aufgehoben)
          § 114 Beitragshöhe
          § 115 Beitragstragung
          § 116 Wiederauffüllung geminderter angleichungsdynamischer Anrechte
          § 117 Beitragserstattung
          § 117a (aufgehoben)
          § 118 Aufrechnung mit Beitragsentlastungen
          § 119 (aufgehoben)
          § 119a (aufgehoben)
          § 120 Berechnung des Zuschusses zum Beitrag für das Beitrittsgebiet
    Dritter Abschnitt Landabgaberente
       § 121 Anspruchsvoraussetzungen
       § 122 Leistungshöhe und Anpassung
       § 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
       § 124 Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
       § 125 Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Landabgaberenten
       § 126 Durchführende Stelle
       § 127 Kostentragung
    Vierter Abschnitt Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung
       § 128 Versicherungsfreiheit
       § 129 Kürzung der Renten
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 130 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
       Anlage 1 (aufgehoben)
       Anlage 2
       Anlage 3
(heute geltende Fassung) 

§ 13 Renten wegen Erwerbsminderung


(1) 1 Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn

1. sie teilweise erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind,

2. sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt haben und

3. sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

vorherige Änderung

2 Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie voll erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind und die sonstigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind.



2 Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie voll erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind und die sonstigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind. 3 § 43 Absatz 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

(2) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um

1. vorhergehende Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,

2. Pflichtbeitragszeiten nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung oder Zeiten einer hauptberuflich außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit,

3. Berücksichtigungszeiten im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, soweit während dieser Zeiten eine selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, die mehr als geringfügig war,

4. Anrechnungszeiten im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,

5. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, weil durch sie eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Anrechnungszeit im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch oder eine Zeit nach Nummer 1 oder Nummer 3 liegt,

6. Zeiten der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 5 Abs. 1 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,

7. Zeiten der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch aufgrund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit und

8. (aufgehoben)

9. (aufgehoben)

10. Zeiten des Bezugs einer Rente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit.

(3) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen; Absatz 2 Nr. 1 bis 7 und 10 gilt entsprechend.

(4) 1 Die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 muß nicht erfüllt sein, wenn die Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt ist. 2 Für die Erfüllung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 stehen Zeiten nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Pflichtbeiträgen gleich.