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Synopse aller Änderungen des ALG am 01.01.2024
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2024 durch Artikel 13 des SGBXIIuXIVÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ALG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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ALG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung | ALG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2024 geltenden Fassung durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis § 1 Versicherte kraft Gesetzes § 1a Geltung für Lebenspartner § 2 Versicherungsfreiheit § 3 Befreiung von der Versicherungspflicht § 4 Freiwillige Versicherung § 5 Freiwillige Weiterversicherung § 6 Verordnungsermächtigung Zweites Kapitel Leistungen Erster Abschnitt Leistungen zur Teilhabe Erster Unterabschnitt Voraussetzungen für die Leistungen § 7 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe § 8 Persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen § 9 Ausschluß von Leistungen Zweiter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen § 10 Umfang und Ort der Leistungen Zweiter Abschnitt Laufende Geldleistungen Erster Unterabschnitt Renten Erster Titel Anspruchsvoraussetzungen Erster Untertitel Renten wegen Alters § 11 Regelaltersrente § 12 Vorzeitige Altersrente Zweiter Untertitel Renten wegen Erwerbsminderung § 13 Renten wegen Erwerbsminderung Dritter Untertitel Renten wegen Todes § 14 Witwenrente und Witwerrente § 14a (aufgehoben) § 15 Waisenrente § 16 Renten wegen Todes bei Verschollenheit Vierter Untertitel Wartezeiterfüllung § 17 Anrechenbare Zeiten Fünfter Untertitel Rentenrechtliche Zeiten § 18 Beitragszeiten § 19 Zurechnungszeit § 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten Sechster Untertitel (aufgehoben) § 21 (aufgehoben) § 22 (aufgehoben) Zweiter Titel Berechnung der Renten § 23 Berechnung der Renten § 24 Zuschläge oder Abschläge aufgrund eines Versorgungsausgleichs Dritter Titel Anpassung der Renten § 25 Anpassung § 26 Verordnungsermächtigung Vierter Titel Zusammentreffen von Renten mit Einkommen § 27 Zusammentreffen von Renten § 27a Rente wegen Erwerbsminderung und Hinzuverdienst § 27b (aufgehoben) § 28 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes § 29 Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften Fünfter Titel Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten § 30 Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten Sechster Titel Ausschluß und Minderung von Renten § 31 Ausschluß und Minderung von Renten Zweiter Unterabschnitt Beitragszuschüsse Erster Titel Zuschuß zum Beitrag § 32 Anspruchsvoraussetzungen § 33 Berechnung § 34 Fälligkeit, Beginn und Änderung von Beitragszuschüssen § 35 Verordnungsermächtigung Zweiter Titel Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung § 35a Zuschuß zum Beitrag zur Krankenversicherung Dritter Abschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft § 36 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen § 37 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts § 38 Überbrückungsgeld § 39 Betriebs- und Haushaltshilfe in anderen Fällen Vierter Abschnitt Rentenauskunft § 40 Rentenauskunft Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland § 41 Grundsatz § 42 Leistungen zur Teilhabe, Renten Sechster Abschnitt Versorgungsausgleich § 43 Interne und externe Teilung Siebter Abschnitt Durchführung Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluß des Verfahrens § 44 Beginn und Abschluß Zweiter Unterabschnitt Auszahlung und Anpassung § 45 Auszahlung und Anpassung § 46 Verordnungsermächtigung Dritter Unterabschnitt Berechnungsgrundsätze § 47 Berechnungsgrundsätze Vierter Unterabschnitt Rechtsweg § 48 (weggefallen) Drittes Kapitel Organisation und Datenschutz Erster Abschnitt Organisation § 49 Träger der Alterssicherung der Landwirte § 50 Aufgaben der landwirtschaftlichen Alterskasse §§ 51 bis 58b (aufgehoben) Zweiter Abschnitt Datenschutz § 59 Mitgliedsnummer § 60 Datenverarbeitung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse § 61 Versicherungskonto § 61a Überprüfung von Beitragszuschüssen § 62 Dateisysteme der landwirtschaftlichen Sozialversicherung § 63 Auskünfte der Deutschen Post AG § 64 Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner § 65 Verordnungsermächtigung Viertes Kapitel Finanzierung Erster Abschnitt Finanzierungsgrundsatz und Lagebericht § 66 Finanzierungsgrundsatz § 67 Lagebericht Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren Erster Unterabschnitt Beitragshöhe § 68 Beitragshöhe § 69 (aufgehoben) Zweiter Unterabschnitt Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge § 70 Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge Dritter Unterabschnitt Fälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen § 71 Fälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen Vierter Unterabschnitt Versorgungsausgleich § 72 Wiederauffüllung geminderter Anrechte Fünfter Unterabschnitt Auskunfts- und Mitteilungspflichten § 73 Auskunfts- und Mitteilungspflichten Sechster Unterabschnitt (aufgehoben) § 74 (aufgehoben) Siebter Unterabschnitt Beitragserstattung § 75 Erstattungsberechtigte § 76 Umfang und Wirkung § 77 Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung Erster Unterabschnitt Beteiligung des Bundes § 78 Beteiligung des Bundes Zweiter Unterabschnitt Ausgabenbegrenzung § 79 Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren § 80 Ausgaben für Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe Dritter Unterabschnitt (aufgehoben) § 81 (aufgehoben) Fünftes Kapitel Sonderregelungen Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle Erster Unterabschnitt Grundsatz § 82 Grundsatz § 83 Besonderheiten für das Beitrittsgebiet Zweiter Unterabschnitt Versicherter Personenkreis § 84 Versicherungspflicht § 85 Versicherungsfreiheit, Versicherungsbefreiung Dritter Unterabschnitt Teilhabe § 86 Teilhabe Vierter Unterabschnitt Vorzeitige Wartezeiterfüllung § 87 Vorzeitige Wartezeiterfüllung Fünfter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für Renten Erster Titel Renten wegen Alters und Renten wegen Todes § 87a Regelaltersrente § 87b Vorzeitige Altersrente § 87c Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte § 87d Waisenrente § 88 Rente an frühere Ehegatten Zweiter Titel Hinzuverdienstgrenze § 89 Hinzuverdienstgrenze Dritter Titel Wartezeiterfüllung § 90 Wartezeit § 91 Wartezeit für Ehegatten befreiter Landwirte Vierter Titel Rentenrechtliche Zeiten § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen § 92a Zurechnungszeit Sechster Unterabschnitt Berechnung der Renten § 93 Berechnung der Renten § 93a Abschlag vom Rentenwert Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts Erster Unterabschnitt Grundsatz § 94 Grundsatz Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe § 95 Leistungen zur Teilhabe Dritter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten § 95a Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Todes § 96 Anspruchsvoraussetzungen für Witwen- oder Witwerrenten Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe § 97 Zuschlag bei Zugangsrenten § 98 Höhe von Bestandsrenten § 99 Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten § 100 Begrenzung der Steigerungszahl § 101 Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs § 102 Allgemeiner Rentenwert (Ost) § 102a (aufgehoben) § 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten § 103 Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung § 104 Höhe der Rente für frühere Ehegatten § 104a Rentenartfaktor § 104b Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten § 105 Verordnungsermächtigung § 105a (aufgehoben) Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten mit Einkommen § 106 Zusammentreffen von Renten mit Einkommen § 106a Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes Sechster Unterabschnitt Beitragszuschüsse § 107 Beitragszuschüsse § 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden § 107b Neuregelung des Zuschusses zum Beitrag zum 1. April 2021 Siebter Unterabschnitt Rentenauskunft § 108 Anspruch auf Rentenauskunft Achter Unterabschnitt Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft § 109 Betriebs- und Haushaltshilfe sowie sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft Neunter Unterabschnitt (aufgehoben) § 110 (aufgehoben) Zehnter Unterabschnitt Organisation und Datenschutz § 111 (aufgehoben) § 112 Versicherungskonto Elfter Unterabschnitt Finanzierung § 113 (aufgehoben) § 114 Beitragshöhe § 115 Beitragstragung § 116 Wiederauffüllung geminderter angleichungsdynamischer Anrechte § 117 Beitragserstattung § 117a (aufgehoben) § 118 Aufrechnung mit Beitragsentlastungen § 119 (aufgehoben) § 119a (aufgehoben) § 120 Berechnung des Zuschusses zum Beitrag für das Beitrittsgebiet Dritter Abschnitt Landabgaberente § 121 Anspruchsvoraussetzungen § 122 Leistungshöhe und Anpassung § 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland § 124 Zusammentreffen von Renten mit Einkommen § 125 Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Landabgaberenten § 126 Durchführende Stelle § 127 Kostentragung Vierter Abschnitt Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung § 128 Versicherungsfreiheit § 129 Kürzung der Renten | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 130 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts |
Anlage 1 (aufgehoben) Anlage 2 Anlage 3 | |
§ 13 Renten wegen Erwerbsminderung | |
(1) 1 Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn 1. sie teilweise erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, 2. sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse gezahlt haben und 3. sie vor Eintritt der Erwerbsminderung die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. | |
2 Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie voll erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind und die sonstigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind. | 2 Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie voll erwerbsgemindert nach § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind und die sonstigen Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllt sind. 3 § 43 Absatz 7 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. |
(2) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um 1. vorhergehende Zeiten des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, 2. Pflichtbeitragszeiten nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung oder Zeiten einer hauptberuflich außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit, 3. Berücksichtigungszeiten im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, soweit während dieser Zeiten eine selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt worden ist, die mehr als geringfügig war, 4. Anrechnungszeiten im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, 5. Zeiten, die nur deshalb keine Anrechnungszeiten im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind, weil durch sie eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung, eine Anrechnungszeit im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch oder eine Zeit nach Nummer 1 oder Nummer 3 liegt, 6. Zeiten der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 5 Abs. 1 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, 7. Zeiten der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch aufgrund einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit und 8. (aufgehoben) 9. (aufgehoben) 10. Zeiten des Bezugs einer Rente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. (3) Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen; Absatz 2 Nr. 1 bis 7 und 10 gilt entsprechend. (4) 1 Die Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 muß nicht erfüllt sein, wenn die Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt ist. 2 Für die Erfüllung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 stehen Zeiten nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Pflichtbeiträgen gleich. |
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