Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften (1. BMGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2016 StAG § 33, § 34, mWv. 1. Mai 2017 § 34

Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 33 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „zum" die Wörter „Bestand und" eingefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden nach dem Wort „Geschlecht" das Komma und die Wörter „die Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann" gestrichen und werden nach der Klammer die Wörter „und Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes" eingefügt.

bb)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Rechtsgrund und Datum der Urkunde oder der Entscheidung sowie Rechtsgrund und der Tag des Erwerbs oder Verlusts der Staatsangehörigkeit, im Fall des § 3 Absatz 2 auch der Zeitpunkt, auf den der Erwerb zurückwirkt,".

2.
§ 34 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§ 29 Absatz 5 Satz 2" durch die Wörter „Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann," ersetzt.

b)
In Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann" gestrichen und wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

c)
Die folgenden Nummern 9 und 10 werden angefügt:

„9.
die Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann,

abweichendes Inkrafttreten am 01.05.2017

 
 
10.
Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes."

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. BMGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BMGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 1. BMGuaÄndG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Mai 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt in Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 1 Nummer 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1124
Artikel 1 3. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2218 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 1 wird wie ...


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