§ 76 Rechtsbehelfe
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenVerwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
neugefasst durch B. v. 19.03.1991 BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 50 VwGO (vom 29.12.2023) ... dem Bundesbedarfsplangesetz, dem § 43e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, dem § 76 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind, über sämtliche Streitigkeiten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... d) Nach der Angabe zu § 54 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 54a Rechtsbehelfe". e) Nach der Angabe zu § 63 wird folgende Angabe ... durch das Wort „ein" ersetzt. 28. Nach § 54 wird folgender § 54a eingefügt: „§ 54a Rechtsbehelfe (1) Soweit Vorhaben, die ... 28. Nach § 54 wird folgender § 54a eingefügt: „ § 54a Rechtsbehelfe (1) Soweit Vorhaben, die nach § 45 Absatz 1 der Planfeststellung ...
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... § 75 Bekanntmachung der Einrichtungen und ihrer Sicherheitszonen § 76 Rechtsbehelfe Abschnitt 2 Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen ... die Angabe „§ 98 Nummer 1" ersetzt. 56. Der bisherige § 54a wird § 76 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ... „§ 79 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 2" ersetzt. 83. Der bisherige § 76 wird § 101 und wird wie folgt gefasst: „§ 101 Gebühren und ...
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