interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV)
V. v. 02.01.2017 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Anlage StromBGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.03.2025) ... zum Umfang der Beseitigung von Einrichtungen oder Neben- einrichtungen nach § 80 Absatz 1 Satz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes 11.713,00 bis 21.602,00 13. Vollziehung der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes ... 78 Verantwortliche Personen § 79 Überwachung der Einrichtungen § 80 Beseitigung der Einrichtungen, Sicherheitsleistung Unterabschnitt 2 Besondere ... und Hydrographie § 105 Durchführung von Terminen Anlage (zu § 80 Absatz 3 ) Anforderungen an Sicherheitsleistungen". 2. § 1 wird wie folgt ... öffentlicher Belange" gestrichen. 60. Der bisherige § 58 wird § 80 und wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt ... 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 58" durch die Angabe „ § 80 " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 41 Absatz 3" ... anzuwenden." 88. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 80 Absatz 3 ) Anforderungen an Sicherheitsleistungen 1. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und ...
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