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Artikel 6 - Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (4. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Baumaschinenführer vom 12. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2539) wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 6 Vierte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 4. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. FortbVÄnduAufhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 4. FortbVÄnduAufhV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 6 tritt am 1. September 2017 in ...
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