Tools:
Update via:
§ 1 - Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund (WahlkostenV)
§ 1 Feste Beträge der Wahlkostenerstattung
Der feste Betrag nach § 50 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes wird für Gemeinden bis zu 100.000 Wahlberechtigten auf 0,51 Euro und für Gemeinden mit mehr als 100.000 Wahlberechtigten auf 0,79 Euro festgesetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12237/a201575.htm