§ 2 - Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund (WahlkostenV)

V. v. 08.11.2016 BGBl. I S. 2517 (Nr. 53)
Geltung ab 17.11.2016; FNA: 111-1-8 Wahlrecht
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 17. November 2016 WahlkErstAnpV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund vom 29. September 2009 (BGBl. I S. 3220) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. November 2016.



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