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§ 2 - Verordnung zur Anpassung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung durch den Bund (WahlkostenV)
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 ändert mWv. 17. November 2016 WahlkErstAnpV
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Anpassung des festen Betrages an die Preisentwicklung für die Erstattung der Wahlkosten durch den Bund vom 29. September 2009 (BGBl. I S. 3220) außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. November 2016.
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