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Anhang 1 - Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
Artikel 1 V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2531 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 554
Geltung ab 19.11.2016; FNA: 805-3-15 Arbeitsschutz
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Geltung ab 19.11.2016; FNA: 805-3-15 Arbeitsschutz
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Anhang 1 Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
Anhang 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die folgenden physikalischen Größen werden zur Beschreibung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern verwendet:
- 1.
- Die elektrische Feldstärke E ist eine Vektorgröße, die der Kraft entspricht, die auf ein geladenes Teilchen ungeachtet seiner Bewegung im Raum ausgeübt wird. Sie wird ausgedrückt in Volt pro Meter (V/m). Es muss zwischen der externen elektrischen Feldstärke Ee eines in der Umgebung auftretenden elektrischen Feldes und der internen elektrischen Feldstärke Ei, wie sie im Körper (in situ) infolge einer Exposition gegenüber der Umgebungsfeldstärke auftritt, unterschieden werden.
- 2.
- Die magnetische Feldstärke H ist eine Vektorgröße, die neben der magnetischen Flussdichte zur Beschreibung des magnetischen Feldes in jedem Raumpunkt dient. Sie wird ausgedrückt in Ampere pro Meter (A/m).
- 3.
- Die magnetische Flussdichte B ist eine Vektorgröße, aus der sich eine Kraft auf bewegte Ladungen ergibt; sie wird in Tesla (T) ausgedrückt. Die magnetische Flussdichte B und die magnetische Feldstärke H können in biologischem Material gemäß der Gleichung B = µ0 · H mit µ0 = 4π · 10-7 · T · m · A-1 ineinander umgerechnet werden.
- 4.
- Die Leistungsdichte S ergibt sich aus dem Betrag des Kreuzproduktes von elektrischer Feldstärke E und magnetischer Feldstärke H. Sie wird ausgedrückt in Watt pro Quadratmeter (W/m²).
- 5.
- Die spezifische Absorption SA ist die je Masseneinheit biologischen Gewebes absorbierte Energie. Sie wird ausgedrückt in Joule pro Kilogramm (J/kg). In dieser Verordnung wird sie zur Festlegung von Grenzen für Wirkungen gepulster elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich von 0,3 GHz bis 6 GHz benutzt.
- 6.
- Die spezifische Absorptionsrate SAR ist die über den ganzen Körper oder Teile gemittelte Rate, mit der Leistung je Masseneinheit des Körpergewebes absorbiert wird; sie wird ausgedrückt in Watt pro Kilogramm (W/kg). Die Ganzkörper-SAR ist die physikalische Größe, um Wärmewirkungen zu einer Exposition von elektromagnetischen Feldern in Beziehung zu setzen. Neben der Ganzkörper-SAR sind lokale SAR-Werte notwendig, um übermäßige Energiekonzentrationen in kleinen Körperbereichen infolge besonderer Expositionsbedingungen zu bewerten und zu begrenzen.
- 7.
- Die elektrische Ladung Q ist die physikalische Größe, die zur Beschreibung von transienten Kontaktströmen verwendet und in Coulomb (C) ausgedrückt wird.
- 8.
- Der Kontaktstrom IK bezeichnet einen Strom, der beim Kontakt zwischen einem Beschäftigten und einem Gegenstand in einem elektromagnetischen Feld fließt. Er wird in Ampere (A) ausgedrückt. Beim Kontakt kann es zu einem transienten oder einem stationären Kontaktstrom kommen.
- 9.
- Der Strom durch die Gliedmaßen IG bezeichnet den Strom in den Gliedmaßen von Beschäftigten, die elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 10 MHz bis 110 MHz ausgesetzt sind infolge eines Kontakts mit einem Gegenstand in einem elektromagnetischen Feld oder infolge des Fließens kapazitiver Ströme, die in dem exponierten Körper induziert werden. Er wird in Ampere (A) ausgedrückt.
- 10.
- Die Entladungsenergie W ist die bei einem Entladungspuls eines Kontaktstroms übertragene Energie. Sie wird in Millijoule (mJ) ausgedrückt.
Zitierungen von Anhang 1 EMFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 EMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EMFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EMFV Begriffsbestimmungen
... (11) Den in dieser Verordnung verwendeten physikalischen Größen sind die in Anhang 1 enthaltenen Definitionen zugrunde zu ...
§ 5 EMFV Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
... 2 und 3 festgelegt. Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 ...
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