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Anhang 2 - Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
Artikel 1 V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2531 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 554
Geltung ab 19.11.2016; FNA: 805-3-15 Arbeitsschutz
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Geltung ab 19.11.2016; FNA: 805-3-15 Arbeitsschutz
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Anhang 2 Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
Anhang 2 wird in 9 Vorschriften zitiert
1. Expositionsgrenzwerte
Anmerkung 1: Die Expositionsgrenzwerte in Tabelle A2.1 sind räumliche Maximalwerte für statische Magnetfelder zur Begrenzung der Wirkungen bei Beschäftigten, die in dem statischen Magnetfeld tätig werden. Wirkungen können insbesondere bei Bewegungen in den Bereichen mit hohen räumlichen Magnetfeldgradienten auftreten.
Anmerkung 2: Bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 2 T sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Tabelle A2.4 für normale Arbeitsbedingungen im Frequenzbereich bis 10 Hz eingehalten.
Anmerkung 3: Ist bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 8 T die Exposition nur auf die Gliedmaßen beschränkt, so sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Tabelle A2.4 im Frequenzbereich bis 10 Hz eingehalten.
Anmerkung 4: Bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 8 T sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische und gesundheitliche Wirkungen nach Tabelle A2.3 im Frequenzbereich bis 10 Hz nur für kontrollierte Arbeitsbedingungen eingehalten.
Anmerkung: Der Expositionsgrenzwert in Tabelle A2.2 ist ein räumlicher Maximalwert für statische elektrische Felder zur Begrenzung der Wirkungen bei Beschäftigten, die in dem statischen elektrischen Feld tätig werden.
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen sind räumliche Maximalwerte im Körper von Beschäftigten.
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen in Tabelle A2.4 sind räumliche Maximalwerte im Kopf von Beschäftigten.
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Durch den greifenden Kontakt wird die Kontaktfläche größer als bei berührendem Kontakt.
2. Auslöseschwellen
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber elektrischen Feldern stellen die gemessenen oder berechneten räumlichen Maximalwerte am Arbeitsplatz von Beschäftigten dar.
Anmerkung 3: Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittelung nach dem Stand der Technik angewendet werden.
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber magnetischen Feldern stellen die gemessenen oder berechneten räumlichen Maximalwerte am Arbeitsplatz von Beschäftigten dar.
Anmerkung 3: Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittelung nach dem Stand der Technik angewendet werden.
Anmerkung: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Tabelle A2.1 Expositionsgrenzwerte für die magnetische Flussdichte B von statischen Magnetfeldern
Maximalwert der magnetischen Flussdichte B (T) | ||
Sensorische Wirkungen (normale Arbeitsbedingungen) | Sensorische Wirkungen (lokale Exposition von Gliedmaßen) | Gesundheitliche Wirkungen (kontrollierte Arbeitsbedingungen) |
2 | 8 | 8 |
Anmerkung 1: Die Expositionsgrenzwerte in Tabelle A2.1 sind räumliche Maximalwerte für statische Magnetfelder zur Begrenzung der Wirkungen bei Beschäftigten, die in dem statischen Magnetfeld tätig werden. Wirkungen können insbesondere bei Bewegungen in den Bereichen mit hohen räumlichen Magnetfeldgradienten auftreten.
Anmerkung 2: Bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 2 T sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Tabelle A2.4 für normale Arbeitsbedingungen im Frequenzbereich bis 10 Hz eingehalten.
Anmerkung 3: Ist bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 8 T die Exposition nur auf die Gliedmaßen beschränkt, so sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Tabelle A2.4 im Frequenzbereich bis 10 Hz eingehalten.
Anmerkung 4: Bei Tätigkeiten in einem statischen Magnetfeld mit einer magnetischen Flussdichte B bis 8 T sind die Expositionsgrenzwerte für sensorische und gesundheitliche Wirkungen nach Tabelle A2.3 im Frequenzbereich bis 10 Hz nur für kontrollierte Arbeitsbedingungen eingehalten.
Tabelle A2.2 Expositionsgrenzwert für die externe elektrische Feldstärke Ee von statischen elektrischen Feldern
Maximalwert der externen elektrischen Feldstärke Ee (V/m) |
2,82 • 104 |
Anmerkung: Der Expositionsgrenzwert in Tabelle A2.2 ist ein räumlicher Maximalwert für statische elektrische Felder zur Begrenzung der Wirkungen bei Beschäftigten, die in dem statischen elektrischen Feld tätig werden.
Tabelle A2.3 Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 10 MHz
Frequenzbereich | Spitzenwert der internen elektrischen Feldstärke Ei (V/m) |
0 Hz < f < 3 kHz | 1,1 |
3 kHz ≤ f ≤ 10 MHz | 0,38 • 10-3 • f |
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen sind räumliche Maximalwerte im Körper von Beschäftigten.
Tabelle A2.4 Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hz
Frequenzbereich | Spitzenwert der internen elektrischen Feldstärke Ei (V/m) |
0 Hz < f < 25 Hz | 0,07 |
25 Hz ≤ f ≤ 400 Hz | 2,8 • 10-3 • f |
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen in Tabelle A2.4 sind räumliche Maximalwerte im Kopf von Beschäftigten.
Tabelle A2.5 Expositionsgrenzwerte für kontinuierliche Kontaktströme IK bei greifendem Kontakt
Frequenz | Spitzenwert des stationären zeitveränderlichen Kontaktstroms IK (mA) |
Bis 3 kHz | 5 |
3 kHz ≤ f < 45 kHz | f / 600 |
45 kHz ≤ f < 100 kHz | 75 |
100 kHz ≤ f ≤ 10 MHz | 75 |
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Durch den greifenden Kontakt wird die Kontaktfläche größer als bei berührendem Kontakt.
Tabelle A2.6 Expositionsgrenzwerte für den Entladungspuls eines Kontaktstroms
Maximale übertragene Entladungsenergie W(mJ) | Maximale übertragene Ladung Q (µC) |
350 | 50 |
2. Auslöseschwellen
Tabelle A2.7 Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHz
Frequenzbereich | Spitzenwert der externen elektrischen Feldstärke Ee (V/m) | |
Untere Auslöseschwelle | Obere Auslöseschwelle | |
0 Hz ≤ f < 25 Hz | 2,82 • 104 | 2,82 • 104 |
25 Hz ≤ f < 50 Hz | 7,07 • 105 / f | 2,82 • 104 |
50 Hz ≤ f < 1,635 kHz | 7,07 • 105 / f | 1,41 • 106 / f |
1,635 kHz ≤ f < 3 kHz | 7,07 • 105 / f | 8,62 • 102 |
3 kHz ≤ f ≤ 10 MHz | 2,36 • 102 | 8,62 • 102 |
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber elektrischen Feldern stellen die gemessenen oder berechneten räumlichen Maximalwerte am Arbeitsplatz von Beschäftigten dar.
Anmerkung 3: Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittelung nach dem Stand der Technik angewendet werden.
Tabelle A2.8 Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 10 MHz
Frequenzbereich | Spitzenwert der magnetischen Flussdichte B (T) | ||
Untere Auslöseschwelle | Obere Auslöseschwelle | Auslöseschwelle für die Exposition von Gliedmaßen | |
0 Hz ≤ f < 0,0175 Hz | 2 | 2 | 8 |
0,0175 Hz ≤ f < 0,1575 Hz | 35 • 10-3 / f | 2 | 8 |
0,1575 Hz ≤ f < 0,21 Hz | 35 • 10-3 / f | 2 | 1,26 / f |
0,21 Hz ≤ f < 25 Hz | 35 • 10-3 / f | 0,42 / f | 1,26 / f |
25 Hz ≤ f < 300 Hz | 1,4 • 10-3 | 0,42 / f | 1,26 / f |
300 Hz ≤ f < 3 kHz | 0,42 / f | 0,42 / f | 1,26 / f |
3 kHz ≤ f ≤ 10 MHz | 0,14 • 10-3 | 0,14 • 10-3 | 0,42 • 10-3 |
Anmerkung 1: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Anmerkung 2: Die Auslöseschwellen für die Exposition gegenüber magnetischen Feldern stellen die gemessenen oder berechneten räumlichen Maximalwerte am Arbeitsplatz von Beschäftigten dar.
Anmerkung 3: Zur Vereinfachung der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 durchzuführenden Bewertung der Exposition können Mess- oder Berechnungsverfahren mit definierter räumlicher Mittelung nach dem Stand der Technik angewendet werden.
Tabelle A2.9 Auslöseschwellen für Kontaktströme IK bei berührendem Kontakt
Frequenz | Spitzenwert des stationären zeitveränderlichen Kontaktstroms IK (mA) |
Bis 3 kHz | 1 |
3 kHz ≤ f < 45 kHz | f / 3.000 |
45 kHz ≤ f < 100 kHz | 15 |
100 kHz ≤ f ≤ 10 MHz | 15 |
Anmerkung: f ist die Frequenz in Hertz (Hz).
Tabelle A2.10 Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher
Magnetische Flussdichte B (mT) | |
Untere Auslöseschwelle | Obere Auslöseschwelle |
0,5 | 1 |
Tabelle A2.11 Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern (> 100 mT)
Magnetische Flussdichte B (mT) | ||
Untere Auslöseschwelle | Obere Auslöseschwelle | |
aktiv geschirmte Magnete | sonstige Magnete | |
3 | 30 | 60 |
Zitierungen von Anhang 2 EMFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 2 EMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EMFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 EMFV Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder
... ist eine Kennzeichnung nach Satz 1 unterhalb der oberen Auslöseschwelle nach Anhang 2 Tabelle A2.10 nicht erforderlich, wenn gemäß der Gefährdungsbeurteilung nach ...
§ 7 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen bei Tätigkeiten im statischen Magnetfeld über 2 Tesla
... Wirkungen unter normalen Arbeitsbedingungen im statischen Magnetfeld über 2 Tesla nach Anhang 2 Tabelle A2.1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass 1. die Exposition am ... a) die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen nach Anhang 2 Tabellen A2.1 und A2.4 auf kurzzeitige Einzelereignisse unter definierten Betriebsbedingungen ... b) die Expositionsgrenzwerte für kontrollierte Arbeitsbedingungen nach Anhang 2 Tabellen A2.1 und A2.3 eingehalten werden, c) nur speziell unterwiesene und geschulte ...
§ 8 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla)
... im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla) nach Anhang 2 Tabelle A2.11 hat der Arbeitgeber die betreffenden Arbeitsbereiche nach § 6 Absatz 3 zu ... im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla) nach Anhang 2 Tabelle A2.11 hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 zu ergreifen, um ...
§ 9 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwelle für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten in statischen Magnetfeldern
... Überschreitung der oberen Auslöseschwelle nach Anhang 2 Tabelle A2.10 hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen nach § 6 Absatz 2 zu ergreifen, um ...
§ 10 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
... für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.7 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren zur ... Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 nicht überschritten und Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ... die externe elektrische Feldstärke Ee von statischen elektrischen Feldern nach Anhang 2 Tabelle A2.2, bb) die Zugangskontrolle zum betreffenden Arbeitsbereich und ... Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.3 nicht überschritten werden sowie d) die Gefährdungen durch ...
§ 11 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
... externen elektrischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.7 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren zur ...
§ 12 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
... gegenüber magnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.8 insbesondere im Bereich von Kopf oder Rumpf hat der Arbeitgeber, wenn keine ... Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 nicht überschritten werden oder 2. nach Durchführung der ... Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 auf kurzzeitige Einzelereignisse unter definierten Betriebsbedingungen ... Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.3 eingehalten werden und c) die Gefährdungen durch direkte und ...
§ 13 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt
... für Kontaktströme IK bei berührendem Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.9 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren oder ... für kontinuierliche Kontaktströme IK bei greifendem Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.5 und für den Entladungspuls eines Kontaktstroms nach Anhang 2 Tabelle A2.6 ... Kontakt nach Anhang 2 Tabelle A2.5 und für den Entladungspuls eines Kontaktstroms nach Anhang 2 Tabelle A2.6 eingehalten werden und 3. die Gefährdungen durch direkte und ...
§ 14 EMFV Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz
... für sensorische Wirkungen für im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren zur ... Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.3 nicht überschritten werden und 3. unverzüglich weitere ...
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