Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 7 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)

Artikel 7 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2017 BMVergV § 4

§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 6 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Angabe „12,25 Euro" durch die Angabe „12,54 Euro", die Angabe „14,47 Euro" durch die Angabe „14,81 Euro", die Angabe „19,87 Euro" durch die Angabe „20,34 Euro" und die Angabe „27,36 Euro" durch die Angabe „28,00 Euro" ersetzt.

2.
In Absatz 3 wird die Angabe „27,19 Euro" durch die Angabe „27,83 Euro" und die Angabe „31,76 Euro" durch die Angabe „32,51 Euro" ersetzt.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 7 BBVAnpG 2016/2017

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BBVAnpG 2016/2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2016/2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 BBVAnpG 2016/2017 Inkrafttreten
... des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2016 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4, 7 , 9, 11 und 13 treten am 1. Februar 2017 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 34 SchriftVG Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2570 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...