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Anlage 2 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin (KüchMeistPrV k.a.Abk.)
V. v. 05.08.2003 BGBl. I S. 1560; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.10.2003; FNA: 806-21-7-72 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.10.2003; FNA: 806-21-7-72 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 11) Zeugnisinhalte
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"
- a)
- Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der fünf Qualifikationsschwerpunkte und des situationsbezogenen gastorientierten Fachgesprächs dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung" die Benennung dieses Prüfungsteils mit Note,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 8,
- 8.
- Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 4.
Text in der Fassung des Artikels 24 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen V. v. 9. Dezember 2019 BGBl. I S. 2153 m.W.v. 17. Dezember 2019
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Frühere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.12.2019 | Artikel 24 Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
aktuell vorher | 03.04.2014 | Artikel 38 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
aktuell vorher | 01.08.2010 | Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 23.07.2010 BGBl. I S. 1010 |
aktuell vorher | 01.09.2009 | Artikel 5 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 25.08.2009 BGBl. I S. 2960 |
aktuell | vor 01.09.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KüchMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KüchMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 KüchMeistPrV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
Artikel 3 3. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
... 3 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)" ersetzt. 2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „die durch Artikel 5 der ...
Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
Artikel 38 5. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
... Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)." 2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 5 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
... 2009 (BGBl. I S. 2960) geändert worden ist," eingefügt. 8. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „(BGBl. I S. 1560)" werden ...
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