Tools:
Update via:
Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (BImSchGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 3c wird folgender § 3d eingefügt:
„§ 3d UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
Sofern die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass aufgrund der Verwirklichung eines Vorhabens, das zugleich benachbartes Schutzobjekt im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist, innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes im Sinne des § 3 Absatz 5c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall im Sinne des § 2 Nummer 8 der Störfall-Verordnung eintritt, sich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls vergrößert oder sich die Folgen eines solchen Störfalls verschlimmern können, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann." - 2.
- Anlage 2 Nummer 1.5 wird wie folgt gefasst:
- „1.5
- Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich solcher, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind, insbesondere mit Blick auf:
- 1.5.1
- verwendete Stoffe und Technologien,
- 1.5.2
- die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nummer 8 der Störfall-Verordnung, insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes."
Anzeige
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BImSchGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BImSchGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel BImSchGuaÄndG *)
... Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 1). Artikel 2 dieses Gesetzes dient zusätzlich der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
Bekanntmachung UVPGNB 2021
... vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258), 20. den am 7. Dezember 2016 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749 ), 21. den am 16. Mai 2017 in Kraft getretenen Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074, 1676
Artikel 4 StandAFG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749 ) geändert worden ist, wird Nummer 1.15 wie folgt gefasst: „1.15 Festlegung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12277/a201976.htm