§ 14 OrdenG Vertrieb ... gegen Entgelt nur nach Vorlegung eines ordnungsmäßigen Nachweises (§§ 8 , 9) überlassen werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Orden und Ehrenzeichen, ... zum Erwerb auch der übrigen Orden und Ehrenzeichen ohne Vorlegung eines nach §§ 8 und 9 erforderlichen Besitznachweises ...