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Anlage - TK-Transparenzverordnung (TKTransparenzV)
V. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2977 (Nr. 62); zuletzt geändert durch Artikel 45 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 900-15-9 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 01.06.2017; FNA: 900-15-9 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Anlage (zu § 9 Absatz 1) Überprüfung der Datenübertragungsrate
- 1.
- Name des Anbieters:
- 2.
- Datum/Uhrzeit:
- 3.
- Name des Endnutzers:
- 4.
- Adresse1:
- 5.
- Ergebnis zur Download-Rate:
- 6.
- Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Download: ... %
Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Download-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht]. - 7.
- Ergebnis zur Upload-Rate:
- 8.
- Tatsächlich gemessene Datenübertragungsrate im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten (geschätzten) maximalen Datenübertragungsrate für den Upload: ... %
Die vertraglich vereinbarte normalerweise zur Verfügung stehende Upload-Rate wurde [erreicht/nicht erreicht]. - 9.
- die Paketlaufzeit:
- 10.
- Erläuterungen des [NAME DES ANBIETERS], welche Faktoren das Messergebnis beeinflussen können [optional]:
- 11.
- Vertraglich vereinbarte Entschädigungs- und Erstattungsregelungen sowie Sonderkündigungsrechte:
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet im Internet unter http://www.breitbandmessung.de eine vom jeweiligen Anbieter unabhängige Messsoftware an, mit der die Datenübertragungsrate von Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen überprüft werden kann.
- 1
- Lediglich beim Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz an einem festen Standort anzugeben. Im Mobilfunk: Angabe des Aufenthaltsorts nur, sofern Teilnehmer geographischer Standorterfassung vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
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