Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Viertes Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (4. SaatGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Saatgutverkehrsgesetzes in der ab dem 24. Dezember 2016 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige