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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben

§ 1 - Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)

§ 1 Zweck



In Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1613 der Kommission vom 8. September 2016 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 10) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Maßgabe dieser Verordnung eine Beihilfe für Kuhmilcherzeuger gewährt.



 

Zitierungen von § 1 MilchSonBeihV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchSonBeihV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchSonBeihV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MilchSonBeihV Zuständigkeit
... für die Durchführung dieser Verordnung in Verbindung mit dem in § 1 genannten Rechtsakt ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 7 MilchSonBeihV Übermittlung von Betriebsdaten
... Zwecke der Durchführung dieser Verordnung in Verbindung mit dem in § 1 genannten Rechtsakt übermitteln die Zahlstellen im Sinne des Integrierten Verwaltungs- und ...
§ 8 MilchSonBeihV Aufbewahrungs-, Duldungs- und Mitwirkungspflichten
...  (2) Zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung des in § 1 genannten Rechtsakts und dieser Verordnung hat der Antragsteller und der Erstankäufer den ...