Zitierungen von § 10 EntsorgFondsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 EntsorgFondsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsorgFondsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EntsorgFondsG Vorzeitige Ratenzahlung, Nachschusspflicht (vom 01.07.2021)
... Mittel innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht auszureichen, um die durch den Fonds nach § 10 zu erstattenden Kosten zu decken, so hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ... innerhalb der jeweils nächsten zehn Jahre nicht auszureichen, um die durch den Fonds nach § 10 zu erstattenden Kosten zu decken, so fordert das Bundesamt für Wirtschaft und ...
§ 9 EntsorgFondsG Anlage der Mittel (vom 27.06.2020)
... sowie § 8 Absatz 1 und 2 getrennt zu verbuchen. Bis zur Verwendung der Mittel nach § 10 sind die dem Fonds zur Verfügung stehenden Mittel nach Maßgabe von Absatz 2 bis 4 ...
§ 12 EntsorgFondsG Buchführung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung (vom 01.07.2021)
... der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Einnahmen nach § 7 und Ausgaben nach § 10 zu ergänzen. Daneben erstellt der Fonds eine Überleitungsrechnung entsprechend ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Bestimmungen für den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2137
Artikel 1 EntsorgFondsGuaÄndG Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes
... und 3. der Fonds den Schuldendienst nicht übernimmt." 6. § 10 Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 7. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 ... der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Einnahmen nach § 7 und Ausgaben nach § 10 zu ergänzen. Daneben erstellt der Fonds eine Überleitungsrechnung entsprechend § 11 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed