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§ 3 - Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV)
V. v. 01.10.2005 BGBl. I S. 2907; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 396
Geltung ab 02.10.2005; FNA: 860-8-1-1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 02.10.2005; FNA: 860-8-1-1 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen
Die Höhe des Kostenbeitrags für teilstationäre Leistungen nach § 91 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt sich aus der Beitragsstufe zur jeweiligen Einkommensgruppe in der Spalte fünf der Anlage.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung V. v. 5. Dezember 2013 BGBl. I S. 4040 m.W.v. 4. Dezember 2013
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Frühere Fassungen von § 3 KostenbeitragsV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.12.2013 (10.12.2013) | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung vom 05.12.2013 BGBl. I S. 4040 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 KostenbeitragsV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KostenbeitragsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KostenbeitragsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4040
Artikel 1 1. KostenbeitragsVÄndV Änderung der Kostenbeitragsverordnung
... b wird die Angabe „6" durch die Angabe „5" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Wahl der Beitragsstufe bei ... „5" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Wahl der Beitragsstufe bei teilstationären Leistungen Die Höhe des ... „unabhängig von einer einkommensabhängigen Heranziehung nach den §§ 1 bis 6" eingefügt. cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst: ...
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