Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2012 aufgehoben

§ 3 - Verkaufsprospektgebührenverordnung (VerkProspGebV)

V. v. 07.05.1999 BGBl. I S. 874; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1216
Geltung ab 01.04.1999; FNA: 4110-3-3 Börsenvorschriften
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§ 3 Entstehung der Gebührenschuld



Die Gebührenschuld entsteht mit dem Eingang der zur Hinterlegung bestimmten Unterlagen.



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