Artikel 8 - Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz (BfBAG)

Artikel 8 Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 SchaumwZwStG § 14, § 31, mWv. 16. März 2017 § 23

Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juni 2011 (BGBl. I S. 1090) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 14 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Erlaubnis nach § 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 153 Absatz 1 des Branntweinmonopolgesetzes" durch die Wörter „Erlaubnis nach § 23a" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 16.03.2017

2.
In § 23 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „mit Ausnahme reiner Alkohol-Wasser-Mischungen," gestrichen.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In § 31 wird das Wort „Branntwein" durch die Wörter „Alkohol im Sinne des Alkoholsteuergesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 BfBAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BfBAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BfBAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 BfBAG Inkrafttreten
... (2) Die Artikel 2 bis 4 treten am 1. Januar 2019 in Kraft. (3) Die Artikel 1, 5 und 8 Nummer 2 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Artikel 6 2. EnergieStGuaÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... und Zwischenerzeugnissteuergesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1870, 1896), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nummer 4 wird durch die ...


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