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Zitierungen von § 11 AlkStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AlkStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AlkStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 AlkStV Zwangsanfall (vom 01.07.2021)
... ist im Anschluss an seine Entstehung zu vernichten. Die §§ 4 bis 11 Absatz 1 und die §§ 12 bis 13 sind insoweit nicht anzuwenden. (2) Der ...
§ 51 AlkStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Alkoholerzeugnissen gelten § 11 Absatz 2 und § 42 ...
§ 61 AlkStV Lagerung, Bestandsaufnahme (vom 13.02.2023)
... Zerstörung und den unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlust von Alkoholerzeugnissen gilt § 11 entsprechend. (2) Der Verwender hat versteuerte Alkoholerzeugnisse und ...
§ 77 AlkStV Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023)
... Absatz 7, § 48a Absatz 7, § 50 Absatz 7 Satz 1 oder § 59 Absatz 4, c) § 11 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Satz 4, entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1, auch in ... oder entgegen § 48a Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, d) § 11 Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 51 oder § 61 Absatz 1 Satz 4, e) § 12 Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 7a Überprüfung der Erlaubnis". c) Die Angaben zu den §§ 8, 9, 11 , 28, 29, 32, 38, 43 und 48 werden wie folgt gefasst: „§ 8 Änderung ... § 9 Steuerlagerinhaber; Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis § 11 Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung ... das Wort „zuständige" gestrichen. 12. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 11 Vollständige Zerstörung, unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und ... Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Alkoholerzeugnissen gelten § 11 Absatz 2 und § 42 entsprechend." 51. Nach § 51 wird folgender § 51a ... Absatz 7, § 48a Absatz 7, § 50 Absatz 7 Satz 1 oder § 59 Absatz 4, c) § 11 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Satz 4, entgegen § 48 Absatz 4 Satz 1, auch in ... oder entgegen § 48a Absatz 4 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, d) § 11 Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 51 oder § 61 Absatz 1 Satz 4, e) § 12 Absatz ...
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