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Artikel 1 - Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (15. AufenthVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. April 2017 AufenthV § 1, § 4, § 56, § 58, § 81, Anlage D10
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 83 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 8 wird wie folgt gefasst:„(8) Europäische Reisedokumente für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Europäische Reisedokumente für die Rückkehr) sind Dokumente nach der Verordnung (EU) 2016/1953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 (ABl. L 311 vom 17.11.2016, S. 13)."
- 2.
- In § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 werden die Wörter „Standardreisedokument für die Rückführung" durch die Wörter „Europäische Reisedokument für die Rückkehr" ersetzt.
- 3.
- In § 56 Absatz 1 Nummer 7 werden die Wörter „Standardreisedokumente für die Rückführung" durch die Wörter „Europäische Reisedokumente für die Rückkehr" ersetzt.
- 4.
- In § 58 Satz 1 Nummer 10 werden die Wörter „Standardreisedokument für die Rückführung" durch die Wörter „Europäische Reisedokument für die Rückkehr" ersetzt.
- 5.
- In § 81 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „(§ 1 Abs. 8)" durch die Wörter „nach § 1 Absatz 8 in der bis einschließlich 7. April 2017 geltenden Fassung" ersetzt.
- 6.
- Anlage D10 wird wie folgt gefasst:
„Anlage D10 Europäisches Reisedokument für die Rückkehr nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7
Zitierungen von Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 15. AufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
15. AufenthVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen im Aufenthaltsrecht
G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2350
Artikel 2 AufenthRGebÄndG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. April 2017 (BGBl. I S. 690 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 44 wird wie folgt ...
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